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Zuschüsse für Einbruchschutz

Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland steigt kontinuierlich an. Um mehr Sicherheit für die Bürger zu gewährleisten, will die Bundesregierung jetzt mit einem neuen Programm den Einbau von Sicherheitstechnik, Alarmanlagen, neuen Fenstern und Schlössern finanziell unterstützen. Die Zuschüsse können bereits seit dem 18.11.2015 angefordert werden. Insgesamt 30 Millionen Euro soll das neu aufgelegte Förderprogramm umfassen.

Für wen sind die Zuschüsse zum Einbruchschutz geplant?

Die Zuschüsse sollen nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter beantragen können. Ebenfalls können Eigentümergemeinschaften die Förderung in Anspruch nehmen. Lediglich Wohnungsbaugesellschaften sind demnach von der Förderung des Einbruchschutzes ausgeschlossen.

Gefördert werden können einbruchshemmende Haus- und Wohnungseingangstüren, die neu eingebaut oder nachgerüstet werden. Bei der Nachrüstung kommen etwa Türspione oder Mehrfachverriegelungssysteme in Frage. Aber auch Einsteckschlösser und Gegensprechanlagen sind denkbar. Weiterhin können die Fördermittel für die Nachrüstung der Fenster sowie den Einbau von Gittern und Rollläden zur Sicherung des Heims gezahlt werden. Not- und Ruf-Systeme, Bewegungsmelder, Kamerasysteme und intelligente Türschlösser mit einem personalisierten Zutrittsrecht sind weitere förderfähige Maßnahmen.

Wie hoch fällt die Förderung zum Einbruchschutz aus?

Die Zuschüsse zu den Maßnahmen sind auf zehn Prozent der Investitionssumme begrenzt. Je nach Höhe der Investitionskosten gibt es also eine Förderung von mindestens 200 Euro dazu. Die Maximalhöhe der Zuschüsse ist auf 1.500 Euro begrenzt. Ausnahmen gelten, wenn der Einbruchschutz mit dem altersgerechten Umbau der Wohnung verbunden wird. Dann können Zuschüsse bis zu 5.000 Euro gewährt werden.

Das Geld kann direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Wer sich noch unsicher ist, kann sich unter www.kfw.de/einbruchschutz auch zu einem Beratungstermin anmelden. Wichtig ist, dass die Fördermittel vor dem Beginn der Arbeiten beantragt werden müssen. Nachträgliche Zuschüsse für bereits abgeschlossene oder begonnene Vorhaben werden nicht gewährt. Außerdem sind Wochenend- und Ferienhäuser, sowie gewerblich genutzte Flächen von der Förderung vollständig ausgeschlossen. Zusätzlich müssen die Arbeiten von einem Handwerksunternehmen durchgeführt werden.

Quelle: Donaukurier

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