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Zahl der Schwarzfahrer bei der Deutschen Bahn sinkt

In den letzten Jahren ist die Zahl der Schwarzfahrer bei der Deutschen Bahn kontinuierlich gesunken. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Allerdings weist die Statistik zur Zahl der Schwarzfahrer bei der Deutschen Bahn einen kleinen Haken auf. Die DB kann keine genaue Kontrollquote angeben. Dadurch verbleibt eine erhebliche Dunkelziffer, durch welche sich die benannten Quoten der Verhängung eines Erhöhten Beförderungsentgelts (EBE) drastisch von den tatsächlichen Zahlen der Schwarzfahrer unterscheiden könnten.

Regionalverkehr verzeichnet die wenigsten Schwarzfahrer

Erhöhtes Beförderungsentgelt wird häufig nicht bezahlt

Im Jahr 2014 wurde gegen 1.756.307 Schwarzfahrer ein Erhöhtes Beförderungsentgelt verhängt. Mit 1.230.643 Fällen kamen zwei Drittel der ertappten Reisenden der Aufforderung zur Zahlung nicht nach. In der ersten Jahreshälfte 2019 gab es 832.458 Aufforderungen zur Zahlung des Erhöhten Beförderungsentgelts. Nach den Angaben der Deutschen Bahn erfüllten 561.666 erwischte Reisende die daraus resultierende Zahlungspflicht nicht. Die Zahl der Mahnungen, die in diesem Zusammenhang verschickt werden müssen, ist hoch und lag allein in der ersten Jahreshälfte 2019 bei 324.543 Stück. Zahlreiche EBE-Forderungen landen bei Inkasso-Unternehmen. 2015 mussten 740.184 EBE-Forderungen gegen ertappte Schwarzfahrer von Inkasso-Unternehmen eingetrieben werden. Die Zahl solcher Fälle weist eine sinkende Tendenz auf, denn im Jahr 2018 gab es 589.794 Fälle. Für das gesamte Jahr 2019 zeichnet sich eine ähnliche Bilanz ab. Allerdings verkürzt sich der Zeitraum bis zur Übergabe der Forderungen der Deutschen Bahn an Inkasso-Unternehmen. Er lag 2015 noch bei 67 Tagen und in der ersten Hälfte des laufenden Jahres bei 55,1 Tagen.

Auch das Vorgehen der Deutschen Bahn hat sich geändert. Beginnend ab dem Jahr 2018 verzichtete die Deutsche Bahn auf den Versand von anwaltlichen Mahnungen vor der Übergabe der Forderungen an Inkasso-Unternehmen. Zudem macht die Deutsche Bahn regelmäßig auch von der Möglichkeit eines Strafantrags auf der Basis des Paragrafen 265a des Strafgesetzbuchs (Erschleichen von Leistungen) Gebrauch. Er erfolgt, wenn eine Person binnen kurzer Zeit 3 x beim Schwarzfahren erwischt wird. Im ersten Halbjahr 2019 schlagen bereits 81.521 derartige Strafanträge zu Buche.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/14180

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