Beim Stichwort
Zweitwohnungssteuer bringt nicht den gewünschten Erfolg
In einem ersten Schritt haben zahlreiche Kommunen der Bundesrepublik Deutschland eine Zweitwohnungssteuer eingeführt oder die dazu bereits etablierte Steuer kräftig erhöht. Sie beträgt in einigen Kommunen mittlerweile bereits 20 Prozent. Doch der Erfolg blieb aus. Ein Grund dafür ist die Tatsache, dass viele Geldanlagen durch die Niedrig- und Minuszinspolitik der EZB nicht mehr lukrativ sind. Einige Banken erheben bereits Strafzinsen für Kunden mit hohen Guthaben auf Girokonten. Investitionen in Immobilien sind vor allem in Zeiten einer galoppierenden Wohnungsnot eine gute Entscheidung. Deshalb haben sich viele Haushalte eine Zweitwohnung als Ferienwohnsitz gekauft, die nur in einem geringen Bruchteil des Jahres genutzt wird. Betroffen von dieser Art der Blockierung von Wohnraum sind hauptsächlich die Kommunen in touristisch attraktiven Regionen. Den Anfang mit einem de facto Zweitwohnungsverbot über eine Genehmigungspflicht machte Berchtesgaden. Ruhpolding und Schönau in Bayern haben ebenfalls bereits eine Genehmigungspflicht etabliert. Weitere bayerische Kommunen wollen diesen Vorbildern folgen.
Müssen sich die Besitzer von Zweitwohnungen Sorgen machen?
Die aktuellen Besitzer von Zweitwohnungen in den genannten Kommunen dürfen ihre Objekte behalten. Sie genießen einen Bestandsschutz. In Berchtesgaden profitieren vom Bestandsschutz rund 8.000 Besitzer von Zweitwohnungen. Außerdem trifft das über die Genehmigungspflicht wirksame Zweitwohnungsverbot lediglich auf Ferienobjekte und spekulative Käufe zu. Wer aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz braucht, hat gute Chancen, die Genehmigung für den Kauf einer Zweitwohnung zu bekommen. Das leitet sich allein aus dem Fachkräftemangel ab, der sich in den Touristenzentren auch in der Gastronomie und dem Hotelgewerbe zeigt.
Quelle: dpa
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