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Wie wurden staatliche Coronahilfen für Heilmittelerbringer genutzt?

Schriftzug Statistik

In einer Kleinen Anfrage wollten Abgeordnete der FDP-Fraktion wissen, welche Unterstützungen Heilmittelerbringer in der Coronakrise erhielten. Inzwischen liegt die dazugehörige Antwort der Bundesregierung vor.

Die Hilfen für Heilmittelerbringer wurden notwendig, nachdem die Patientenzahlen bei Podologen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten in der Zeit der Lockdowns zur Eindämmung von COVID-19 massiv zurückgegangen waren. Im Gegensatz zu den Krankenhäusern und Ärzten wurde die Höhe der Ausgleichszahlungen allerdings auf 40 Prozent der Einnahmen im IV. Quartal 2019 begrenzt. Die Bundesregierung hält diesen Prozentsatz für angemessen, da auch während der Lockdown-Zeiten Leistungen von den genannten Berufsgruppen bei den Krankenkassen abgerechnet wurden. Zudem wurden bei der Festlegung auch die möglichen Einsparungen (beispielsweise durch die Anmeldung von Kurzarbeit für die Angestellten) berücksichtigt.

In welchem Umfang wurden Hilfen an Heilmittelerbringer ausgezahlt?

Die Bundesregierung benennt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage mit Stand vom 15. Juli 2020 eine ausgezahlte Gesamtsumme von knapp 810,1 Millionen Euro. Dabei unterschieden sich die Höhen der staatlichen Zuschüsse in den einzelnen Heilberufen erheblich. Podologen schnitten dabei mit einer durchschnittlichen Summe von 4.700 Euro am schlechtesten ab. Die mit Abstand höchsten Ausgleichszahlungen erhielten mit einem Schnitt von 19.400 Euro die Logopäden. Physiotherapeuten landen mit 17.400 Euro Coronahilfen auf dem zweiten Rang. Ergotherapeuten durften sich über durchschnittliche Ausgleichszahlungen von 15.800 Euro freuen. Der Durchschnitt der Coronahilfen quer durch alle Gruppen der Heilmittelerbringer liegt nach den Angaben der Bundesregierung bei 14.900 Euro.
Allerdings ist der Bundesregierung nicht bekannt, welche Ausfälle den einzelnen Sparten der Heilmittelerbringer tatsächlich durch die Lockdowns entstanden sind. Eine Verlängerung der Antragsfrist für Coronahilfen soll es nach dem aktuellen Kenntnisstand nicht geben. Jedoch erhalten Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Logopäden und Podologen vorerst noch bis Ende September 2020 einen Aufschlag zur Deckung der Kosten für die Umsetzung wirksamer Hygienekonzepte. Er beträgt nach dem Paragrafen 2 der COVID-19-VSt-SchutzV 1,50 Euro pro Verordnung.

Wie verteilen sich die Coronahilfen für Heilmittelerbringer regional?

Die mit Abstand umfangreichsten Coronahilfen für Heilmittelerbringer gingen nach Nordrhein-Westfalen. Das ist logisch, denn im bevölkerungsreichsten Bundesland Deutschlands sind auch überdurchschnittlich viele Heilmittelerbringer ansässig. Allein für die Anträge von 923 Podologen aus NRW wurden knapp 5 Millionen Euro Coronahilfen ausgezahlt. 1.405 Antragsteller aus dem Kreis der Ergotherapeuten erhielten insgesamt 26,3 Millionen Euro. Die mit Abstand größte Summe ging an 5.353 Antragsteller aus der Gruppe der Physiotherapeuten aus NRW. Sie beläuft sich nach den offiziellen Angaben der Bundesregierung auf rund 105 Millionen Euro. Bundesweit stellten 26.087 Physiotherapeuten einen Antrag auf Ausgleichszahlungen. Bis Mitte Juli wurde an sie eine Gesamtsumme von 455,7 Millionen Euro ausgezahlt.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/21308

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