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Wie wirkt sich der Mindestlohn ab 2015 auf die Wirtschaft aus?

Dieser Frage ist jetzt das ifo-Institut nachgegangen. Im November wurden alle Firmen, die an den monatlichen Konjunkturumfragen teilnehmen, zum Mindestlohn befragt. Ausgenommen davon war lediglich das Baugewerbe. 6.300 der angeschriebenen Unternehmen haben die Fragen beantwortet und es kamen sehr interessante Zahlen heraus.

So gaben 27 Prozent der befragten Unternehmen aus den alten Bundesländern an, vom Mindestlohn betroffen zu sein. In den neuen Bundesländern waren es sogar 43 Prozent. Im Mittel ergibt sich für die gesamte Bundesrepublik ein Wert von 27 Prozent.

Einzelhandel und Dienstleister besonders vom Mindestlohn betroffen

Ein Blick auf die einzelnen Branchen zeigt, dass vor allem der Einzelhandel und Dienstleistungsunternehmen vom Mindestlohn besonders betroffen sind. 61 Prozent der Unternehmen aus dem Einzelhandel müssen künftig tiefer in die Tasche greifen, im Dienstleistungssektor sind es immerhin noch 41 Prozent.

Wer noch genauer hinschaut, erkennt, dass vor allem im Gastgewerbe deutliche Änderungen anstehen. 72 Prozent der Unternehmen aus diesem Bereich gaben an, dass sie noch Mitarbeiter beschäftigen, die weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen.

Wie reagiert das Gastgewerbe auf den Mindestlohn?

Die allermeisten Betriebe (43 Prozent), die ab kommendem Jahr vom Mindestlohn betroffen sind, werden diesen wohl einfach schlucken und so auf Gewinne verzichten. Bei den Gastronomen sieht es dagegen anders aus. Lediglich jedes vierte Unternehmen (24 Prozent) ist bereit, die Gesetzesänderung einfach zu schlucken.

54,9 Prozent der Hoteliers und Gaststättenbesitzer gaben dagegen an, die erhöhten Ausgaben über ebenfalls erhöhte Preise wieder auszugleichen. Für Verbraucher bedeutet dies, dass in 40 Prozent aller gastronomischen Betriebe Preiserhöhungen auf dem Plan stehen werden.

Jedes dritte Unternehmen (35,2 Prozent) will zudem den Mindestlohn durch geringere Sonderzahlungen an die Mitarbeiter wieder ausgleichen. 32 Prozent gaben an, dass die Arbeitszeit verkürzt werden soll und bei 24,6 Prozent wird eine Folge des Mindestlohns der Personalabbau sein.

Wer ist nur selten vom Mindestlohn betroffen?

Das verarbeitende Gewerbe und der Großhandel sind der aktuellen ifo-Erhebung zufolge nur in sehr seltenen Fällen vom Mindestlohn betroffen. Beim verarbeitenden Gewerbe sind es nur 21 Prozent, beim Großhandel nur 20 Prozent der Betriebe. Beide wollen großteils auf einen Ausgleich der Mehrkosten durch den Mindestlohn verzichten. So gaben dies 46,7 Prozent beim verarbeitenden Gewerbe und 50,3 Prozent im Großhandel an.

Allerdings muss dabei auch berücksichtigt werden, dass diese Betriebe kaum eine Chance sehen, höhere Preise am Markt durchzusetzen. Lediglich 23,2 Prozent der Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe und 14,7 Prozent der Betriebe im Großhandel könnten sich vorstellen, dass Preiserhöhungen umzusetzen seien.

Beide wollen am ehesten mit Personalabbau auf den Mindestlohn reagieren (Gewerbe: 25,6 Prozent, Großhandel: 22,7 Prozent).

Wie sieht das Gesamtergebnis zur Mindestlohn-Erhebung aus?

Branchenübergreifend lässt sich Folgendes anhand der ifo-Daten feststellen:

  • 6 Prozent der Unternehmen wollen mit weniger Personal auskommen
  • 6 Prozent der Unternehmen wollen bei Sonderzahlungen an die Mitarbeiter sparen
  • 7 Prozent der Unternehmen wollen die Preise erhöhen
  • 4 Prozent der Unternehmen wollen die Investitionen zurückfahren

Auch 25 Jahre nach dem Mauerfall und der Wiedervereinigung Deutschlands gibt es noch große Unterschiede zwischen Ost und West. So wird sich der Mindestlohn in den neuen Bundesländern wesentlich stärker auswirken, in allen Branchen sind mehr Unternehmen von ihm betroffen. Das wird vor allem im Großhandel deutlich, wo nur jedes sechste Unternehmen in Westdeutschland zumindest einigen Mitarbeitern bisher noch nicht den Mindestlohn zahlt. In den neuen Ländern ist es dagegen jedes zweite Unternehmen.

Quelle: OVB

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