Besonders streng ist Dänemark, denn dort können „
In Italien werden Fahrten unter Alkohol besonders teuer
In Italien gelten für Pkw in der Regel Geschwindigkeitsbeschränkungen von 50 km/h innerorts und 90 km/h außerorts, sowie 110 km/h auf Schnellstraßen und 130 km/h auf Autobahnen. Bei Regen oder Schnee können niedrigere Werte greifen. Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger in den ersten drei Jahren sowie Berufsfahrer 0,0. Bei Alkohol am Steuer werden die Sanktionen schnell drastisch, denn ab 1,5 Promille drohen hohe Geldstrafen, Fahrverbote sowie in schweren Fällen Haft. Wenn das genutzte Fahrzeug dem Fahrer gehört, kann es eingezogen und versteigert werden. Wer mit Mietwagen oder einem fremdem Auto unterwegs ist, muss ebenfalls mit Beschlagnahmungen rechnen.
Schweiz behandelt viele Verstöße als Raserdelikt und nicht als Kavaliersdelikt
Auch die Schweiz verfolgt extreme Tempoverstöße hart. Üblich sind Geschwindigkeitsbeschränkungen von 50 km/h innerorts und 80 km/h außerorts sowie 100 km/h auf Autostraßen und 120 km/h auf Autobahnen. Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Für Fahranfänger (Neulenkende genannt) und Berufschauffeure gilt faktisch 0,1. Ein Raserdelikt liegt je nach Tempolimit schon bei folgenden Überschreitungen vor: Etwa 50 km/h bei Tempo 50 oder 80 km/h auf Autobahnen zu viel sieht das schweizerische Kraftfahrtrecht bereits harte Strafen vor. Dann drohen Strafverfahren, langer Führerscheinentzug und unter Umständen Freiheitsstrafe. Zusätzlich kann das Fahrzeug eingezogen und verwertet werden, selbst wenn der Urlaub nur als Durchreise geplant war.
Österreich geht ebenfalls hart gegen extreme Raser vor
Österreich wirkt vertraut, doch auch hier lohnt der Regelcheck: Innerorts gelten meist 50 km/h, außerorts 100 km/h und auf Autobahnen 130 km/h. Die allgemeine Promillegrenze beträgt 0,5 und für Fahranfänger 0,1. Seit März 2024 können Fahrzeuge bei extremen Tempoverstößen vorläufig beschlagnahmt werden, beispielsweise bei mehr als 60 km/h zu viel im Ortsgebiet oder mehr als 70 km/h zu viel außerhalb. Bei noch höheren Überschreitungen, etwa mehr als 80 km/h innerorts oder mehr als 90 km/h außerorts, kann die behördliche Beschlagnahme bis zur Enteignung des Fahrzeugs führen.
Quelle: Verkehrsrecht der genannten Länder, ADAC (Artikel wurde mit KI-Unterstützung verfasst und manuell geprüft und überarbeitet)

Weitere Meldungen
Handwerk fordert Förderungen für Erwerb des Führerscheins
Jubiläum in der Geschichte der Fahrerlaubnisprüfung
Fahrschule: Belastungsprobe Corona