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Wettbewerbszentrale nimmt sich Möbelhäuser vor

Möbelhäuser sind das ganze Jahr über auf Kundenfang – nach Ansicht der Wettbewerbshüter nicht immer mit fairen Mitteln. Da werden versteckte Zusatzkosten fällig, Mondpreise angegeben und deutlich reduziert oder Jubiläen vorgetäuscht. Die Wettbewerbszentrale hat sich jetzt die Möbelhäuser einmal genauer angesehen. 266 Verdachtsfälle von unlauterem Wettbewerb hat man dabei festgestellt, der weitaus größte Teil davon (247 Fälle) fanden sich in den bunten Prospekten, die jede Woche ins Haus flattern. Nur 19 Verdachtsfälle konnte die Wettbewerbszentrale in Online-Werbung feststellen.

Wettbewerbszentrale prüfte 20 Möbelriesen

Insgesamt 20 der führenden deutschen Möbelhäuser nahm die Wettbewerbszentrale über drei Monate im Sommer unter die Lupe. Gerade einmal zwei der überprüften Anbieter verhielten sich korrekt und machten die Rabattschlachten der anderen nicht so mit. Diese beiden gelobten Anbieter waren interessanterweise IKEA und Möbel-Rogg aus Balingen.

Bei den übrigen 18 Anbietern fanden die Anwälte der Wettbewerbszentrale dagegen zahllose Verstöße. So haben die Möbelhäuser falsche Gesamtpreise errechnet, ursprüngliche Preisempfehlungen als Vergleichswerte fehlerhaft angegeben oder gleich ganz auf Mondpreise gesetzt und diese frei erfunden. Wie es weiter hieß, sei in einem besonders krassen Fall eine Küche mit zwei unterschiedlichen Ausgangspreisen angepriesen worden.

Auch die Rabattversprechen, die viele Möbelhäuser ihren Kunden bieten, sind nicht für bare Münze zu nehmen. Vielfach würden diese im Kleingedruckten wieder relativiert werden. Beispielhaft gibt die Wettbewerbszentrale hier einen Fall an, wo ein Anbieter Geburtstagsangebote aufgeführt und 20 Prozent Rabatt „auf alles“ geboten habe. In einer Fußnote hieß es dann allerdings, dass die in dem jeweiligen Prospekt vorgestellten Produkte allesamt von den Rabatten ausgenommen würden.

Weitere Tricks der Möbelhäuser

Wie die Wettbewerbshüter weiter angaben, haben die Händler auch ein großes Maß an Kreativität gezeigt, wenn es um die Erfindung von Anlässen für Sonderverkäufe ging. Eine nationale Handelskette hatte beispielsweise die bundesweit einheitlichen Angebote je nach Region in einigen Prospekten als Messepreise, in anderen als Sonderpreise im Räumungsverkauf deklariert. Die Sonderangebote kritisierten die Wettbewerbshüter ebenfalls. Oftmals wurden diese nämlich mehrmals nacheinander angeboten. Der durchgestrichene Ursprungspreis wurde also gar nicht zeitnah gefordert, was diese Werbeform wettbewerbswidrig macht.

Die Wettbewerbszentrale, die nach eigenen Angaben von 1.200 Firmen und 800 Kammern getragen wird, hat sich nach den erschreckenden Ergebnissen entschieden, Unterlassungserklärungen von den betroffenen Möbelhäusern zu fordern. Sollten diese nicht freiwillig abgegeben werden, könnte es zur Klage kommen. Eine solche liegt bereits in vier Fällen vor und richtet sich gegen Segmüller, Finke Das Erlebnis-Einrichten, Dänisches Bettenlager und Poco. Wie die Wettbewerbszentrale weiter mitteilte, kamen viele Hinweise auf den unlauteren Wettbewerb sogar aus dem Möbelhandel selbst.

Quelle: dpa

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