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Warum fehlgeleitete Buchungen ein Problem sind

Jeder kennt das Problem: Nur mal schnell noch die Überweisung tätigen und dann ab zum nächsten Tagesordnungspunkt. Da kann schnell mal etwas schiefgehen und das Geld wird fehlgeleitet. So ist es jetzt auch einer Australierin passiert. Sue Lamb fand plötzlich und unverhofft rund zehn Millionen australische Dollar, umgerechnet gut sieben Millionen Euro auf ihrem Kreditkartenkonto vor. Doch was tun, wenn man plötzlich unverhofft reich ist?

Fehlgeleitete Buchungen dürfen nicht behalten werden

Kommt es zu einem so unverhofften Geldregen, ist meist ein Fehler der Bank oder des Überweisenden Schuld daran. Das Geld war also gar nicht für einen selbst bestimmt und so darf man es auch nicht einfach behalten.

Wie der Deutsche Bankenverband erklärt, kann demzufolge das Geld genauso schnell wieder vom Konto verschwinden, wie es darauf ankam. Die Bank wird es wieder einziehen, sobald sich jemand mit einem Anspruch darauf meldet. Von sich aus aber werden die Banken nicht tätig, selbst wenn der unverhofft reich gewordene Mensch den Fehler meldet.

Zunächst bleibt das Geld also auf dem eigenen Konto, bis sich vielleicht jemand meldet, der Anspruch darauf erhebt. Es gibt im Übrigen keine rechtliche Grundlage, die den Empfänger verpflichtet, den Fehler bei der Bank zu melden. Einfach ausgeben kann man das Geld jedoch auch nicht.

Verjährungsfrist für fehlgeleitete Buchungen beachten

In § 195 BGB ist nämlich geregelt, dass eine Verjährungsfrist von drei Jahren gilt. Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Fehlbuchung erfolgt ist. Der Eigentümer kann also sein Geld binnen drei Jahren zurückfordern. Mindestens bis zum Ende des Jahres 2018 müsste also die Australierin das Geld auf dem Konto belassen, bevor sie es tatsächlich ausgeben darf.

Allerdings ist die Gefahr von fehlgeleiteten Buchungen seit Einführung des SEPA-Verfahrens und damit der IBAN nahezu ausgeschlossen. Es wurde hierbei nämlich auch ein Algorithmus eingeführt, mit dessen Hilfe die Prüfnummer zu Beginn der IBAN mit der Kontonummer und Bankleitzahl verglichen wird. Stellt der Algorithmus hierbei einen Fehler fest, wird die Überweisung erst gar nicht ausgeführt, so dass die Wahrscheinlichkeit, unverhofft reich zu werden, kaum gegeben ist.

Quelle: Focus

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