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„Vertrauliche Geburt“ wird gut angenommen

Frauen, die ihre neugeborenen Babys weggeben, haben dafür viele Gründe. Vom gewalttätigen Vater über eine Vergewaltigung, aus der das Kind entstanden ist, bis hin zur Überforderung reichen diese. Vor einem Jahr wurde deshalb das Gesetz zur „vertraulichen Geburt“ erlassen. Dieses ermöglicht es Schwangeren, im Krankenhaus eine „halb-anonyme“ Geburt durchzuführen. Damit soll die Gefahr, die von heimlichen Geburten ohne medizinische Hilfe ausgeht, gebannt werden. Zudem ist es für den Nachwuchs einfacher, seine leibliche Mutter später wiederzufinden.

95 Frauen nutzten „vertrauliche Geburt“

Ein Jahr nach Einführung der „vertraulichen Geburt“ wird es Zeit für ein erstes Fazit: Insgesamt haben 95 Frauen diesen Weg der Geburt gewählt und konnten im Krankenhaus ein Pseudonym angeben. Den richtigen Namen der Frauen kennt nur die zuständige Schwangerschaftsberatung.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ist zufrieden mit diesem ersten Ergebnis und erklärt, dass das Gesetz bereits Wirkung zeige. Das Gesetzesvorhaben hatte Schwesig von ihrer Vorgängerin Kristina Schröder „geerbt“ und an den Start gebracht. Allerdings ist Schwesig auch überrascht, dass die „vertrauliche Geburt“ gleich im ersten Jahr nach der Einführung so gut angenommen wurde.

„Vertrauliche Geburt“ statt Babyklappe

Einst hatte Schröder das Gesetz auf den Weg gebracht, nachdem eine Studie sich kritisch mit den anonymen Vorgehensweisen der Babyklappen befasst hatte. Auch das Bundesverfassungsgericht hielt nicht viel von den Babyklappen, denn jedes Kind habe das Recht, zu erfahren, wer seine biologischen Eltern sind. Diese Möglichkeit wird Babys, die in der Babyklappe abgelegt werden, allerdings fast zu 100 Prozent genommen. Anders bei der „vertraulichen Geburt“. Hier bleibt die Mutter zwar ebenfalls mindestens 16 Jahre nach der Entbindung anonym, doch will das Kind anschließend herausfinden, wer seine Mutter ist, kann es dieses tun.

Dafür muss im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln nur ein verschlossener Umschlag geöffnet werden. Auf diesem befindet sich das seinerzeit angegebene Pseudonym der Mutter, darin deren richtiger Name. Allerdings sind auch bei der „vertraulichen Geburt“ keine Angaben zum Namen des Vaters vorgesehen.

Mutter kann bei „vertraulicher Geburt“ Namen festlegen

Doch wie funktioniert die „vertrauliche Geburt“ weiter? Mütter haben das Recht, einen Namen für ihr Kind festzulegen. Wenn sie das nicht tun, entscheidet das Jugendamt. Zudem können die Mütter, sollten sie die Verbindung zum eigenen Kind innerhalb 15 Jahren nach der Geburt gänzlich kappen wollen,  beim Familiengericht Einspruch gegen die Erteilung der Auskunft an ihr Kind einlegen. Wie die Erfolgschancen dabei sind, bleibt noch abzuwarten.

Zusätzlich kann die Mutter sich nachträglich doch noch für ihr Kind entscheiden, allerdings nur solange, bis das gerichtliche Adoptionsverfahren abgeschlossen ist. Das ist in der Regel nach einem Jahr der Fall. Kommt die Mutter erst nach Ablauf dieser Zeit zu dem Ergebnis, ihr Kind doch behalten zu wollen, hat sie keine Chance mehr. Sie darf keinen Kontakt zu ihm aufnehmen und es bleibt bei den Adoptiveltern.

Manuela Schwesig sieht es bisher nicht als Problem an, dass die Babyklappen weiterhin als Alternative zur „vertraulichen Geburt“ angeboten werden. Allerdings kritisiert sie, dass einige Betreiber in ihren Broschüren nicht einmal auf die Möglichkeit der „vertraulichen Geburt“ hinweisen.

Quelle: Morgenpost

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