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Verkehrsrecht: Haftung bei der Nutzung der Fahrassistenten

Vom Kabinett der Bundesregierung wurde ein Gesetzesentwurf beschlossen, der sich mit der Haftung der Fahrzeugführer beschäftigt, welche die sogenannten Autopiloten verwenden. Der Gesetzesentwurf soll die Frage klären, was die Fahrer der Fahrzeuge machen dürfen, während die Selbstfahrfunktion aktiviert ist. Sehr konkret sind die neuen Regelungen jedoch nicht, weil viele Fragen auch nach dem Inkrafttreten nicht vom Gesetz, sondern von den Herstellern der Fahrzeuge mit automatisierten Assistenzsystemen beantwortet werden müssen. Doch ein Fakt ist klar: Fahrzeuge mit den Autopiloten dürfen in Deutschland zugelassen und genutzt werden.

Fahrer und Halter bleiben in der Pflicht und in der Haftung

Der Gesetzesentwurf stellt klar, dass die Halter und Fahrer für Schäden haften müssen, welche durch fehlerhafte Reaktionen der automatischen Fahrsysteme verursacht werden. Das heißt, dass der Fahrer bei der Nutzung trotzdem seine volle Aufmerksamkeit auf die Verkehrssituation richten und reaktionsbereit bleiben muss. Außerdem sollen nach dem Gesetzesentwurf strenge Vorschriften hinsichtlich der Nutzung dieser Systeme gelten. Sie finden sich als Angabe der „bestimmungsgemäßen Verwendung der Funktion“. Assistenzsysteme, die beispielsweise für Fahrten auf Autobahnen gedacht sind, dürfen also nicht auf Bundesstraßen oder gar im Stadtverkehr genutzt werden. Die Hersteller der Autopiloten müssen garantieren, dass die Reaktionen des menschlichen Fahrers bei der Ausführung einen höheren Rang als die Vorgaben der Autopiloten haben.

Was sagt der Paragraf 1b des neuen Straßenverkehrsgesetzes?

Die Haftung für falsche Entscheidungen der Autopiloten leitet sich aus dem Paragrafen 1b des neuen Gesetzes ab. Dort wird der Fahrer dazu verpflichtet, unverzüglich einzugreifen, sobald er erkennt, dass der Autopilot nicht angemessen auf eine Verkehrssituation reagiert. Das widerspricht allerdings dem Statement des Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt, nach welchem beispielsweise das Lesen von E-Mails während der Fahrt mit dem Autopiloten erlaubt sein soll. Allein schon die dadurch verursachte Ablenkung dürfte ein sofortiges Eingreifen schwierig bis unmöglich machen, wenn plötzlich havarierte oder verunfallte Fahrzeuge, Personen, Wild oder verlorene Teile der Ladung auf der Fahrbahn auftauchen. Kommt es dann zu einem Crash, gehen die Nutzer der Assistenzsysteme trotzdem aufgrund der Ablenkung das volle Haftungsrisiko ein.

Quelle: bundesregierung.de

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