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US-Geheimdienste werden gesetzlich eingeschränkt

In den letzten Wochen kochte es angesichts der massenhaften Datensammlungen des US-Geheimdienstes NSA an verschiedenen Stellen. Nun ist klar: Die Vorratsspeicherung der Telefonverbindungsdaten in den USA wird es künftig nicht mehr in dem Ausmaß wie bisher geben. Dafür sorgte ein Beschluss der Kongresskammer, der mit einer deutlichen Drei-Viertel-Mehrheit angenommen wurde. Noch steht allerdings die Zustimmung des Senats zur Verabschiedung des Gesetzes aus.

Welche Veränderungen sieht das neue US-Datenschutzgesetz vor?

Bisher brauchte die NSA nur lediglich einen simplen Gerichtsbeschluss, um die Telefonate von Millionen Amerikanern ausspionieren zu können. So einfach wird das dem Geheimdienst in Zukunft nicht mehr gemacht. Nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes benötigt die NSA die Anordnung eines Spezialgerichts, dem Foreign Intelligence Court, auch kurz FISC genannt. Dieser Beschluss erlaubt die Überwachung künftig nicht mehr pauschal, sondern die NSA hat nur noch Zugriff auf konkret definierte Datensätze. Auch muss es einen „begründeten Verdacht“ geben, um einen solchen Beschluss zu bekommen. Vor allem die Terrorismusbekämpfung wird in den Beschlüssen zur Datensammlung eine wichtige Rolle spielen.

Was beinhaltet der USA Freedom Act noch?

Die Telefonanbieter sind von der neuen Gesetzgebung rund um die Datenspeicherung ebenfalls betroffen. Sie konnten bisher über einen unbegrenzten Zeitraum hinweg speichern. Nach dem neuen Gesetz, dem Präsident Barack Obama den Titel „USA Freedom Act“ gegeben hat, ist die Speicherung nur noch über einen Zeitraum von 18 Monaten hinweg erlaubt. Die Änderung der gesetzlichen Regelung war bereits im Januar 2014 angekündigt worden. Nun muss der Senat dem Gesetz noch zustimmen, damit es von Barack Obama ratifiziert werden kann. Doch angesichts der überwiegenden Mehrheit in der Kongresskammer schätzen Experten die Chance auf die Zustimmung des Kongresses als sehr hoch ein.

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