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Unterschiedliche Bahnsteighöhen machen Behinderten zu schaffen

Vielerorts stockt die Modernisierung älterer Bahnhöfe, bei denen auch eine Optimierung der Bahnsteighöhe vorgenommen werden soll. Grund sind nicht etwa fehlende Mittel, sondern dafür sind rechtliche Unsicherheiten verantwortlich.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zu den Bahnsteighöhen in Deutschland hervor. Die Folge ist, dass auch die Deutsche Bahn und andere Eisenbahngesellschaften Probleme mit der Anpassung der optimalen Einstiegshöhe in ihren Waggons haben.

Unterschiedliche Bahnsteighöhen haben historische Ursachen

Deutschland wurde nach dem II. Weltkrieg gespalten. In der Westhälfte setzten die Bahnhofsplaner und Eisenbahngesellschaften auf eine einheitliche Bahnsteighöhe von 76 Zentimetern. Eine ganz andere Entscheidung trafen die Planer der Deutschen Reichsbahn der ehemaligen DDR. Dort wurden Unterschiede zwischen großen Stadtbahnhöfen und kleineren Bahnhöfen in ländlichen Regionen gemacht. Deshalb finden sich dort sowohl Bahnhöfe mit 76 Zentimeter hohen Bahnsteigen als auch Bahnhöfe mit Bahnsteigen, die es auf Höhen von 55 und 38 Zentimeter bringen.

In neun deutschen Bundesländern gibt es zusätzlich Bahnsteige mit 96 Zentimetern und in je zwei Bundesländern Bahnsteige mit 85 (Baden-Württemberg und Brandenburg) und 103 (Berlin und Brandenburg) Zentimetern Höhe. Allein von diesen drei Sondermaßen sind bundesweit 770 Bahnhöfe betroffen. Zusätzlich gibt es im deutschen Streckennetz rund 1.850 Bahnhöfe, deren Bahnsteige sogar niedriger als 38 Zentimeter sind. Für die Reisenden hat das den Nachteil, dass auch im 21. Jahrhundert vielerorts ein barrierefreier Zugang zu den Zügen nicht möglich ist. Die Deutsche Bahn versucht, das beispielsweise mit mobilen Hubliften für Rollstuhlfahrer auszugleichen.

Welche Aspekte erschweren eine Vereinheitlichung der Bahnsteighöhe?

Deshalb wird eine einheitliche Regelung der Bahnsteighöhe in Deutschland angestrebt. Diese ist (zumindest in der Theorie) im Paragrafen 13 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsverordnung bereits seit dem Jahr 1991 enthalten. Danach sollen alle für den Personenverkehr genutzten Bahnsteige eine Höhe von 76 Zentimetern haben. Allerdings lässt diese gesetzliche Regelung auch zahlreiche Ausnahmen zu. Interessant wäre eine gesamteuropäische Regelung, um die Barrierefreiheit auch beim grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr zu garantieren. Doch auch dort gibt es Hürden, denn der Internationale Eisenbahnverband hat sich für eine Bahnsteighöhe von 55 Zentimetern ausgesprochen. Diese Empfehlung wird in zahlreichen europäischen Ländern auch umgesetzt. Dazu gehören beispielsweise Österreich, Italien, Frankreich und Tschechien.

Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 19/3246

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