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Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung: Weihnachtsgeld nur für jeden Zweiten

Obwohl die Arbeitslosigkeit derzeit besonders niedrig ist und die Löhne steigen, dürfen sich nur rund die Hälfte der Arbeitnehmer über eine Sonderzahlung zu Weihnachten freuen. Das ergab jetzt eine Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung.

Das begehrte Weihnachtsgeld, das meist mit dem Novembergehalt ausgezahlt wird, ist längst nicht für jeden Arbeitgeber die Regel. Das geht aus einer aktuellen Befragung der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung hervor. Lediglich jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland darf sich über die Sonderzahlung freuen.

Statistisches Bundesamt sieht andere Zahlen

Anders sieht das das Statistische Bundesamt. Es hatte erst vor wenigen Tagen auf Grundlage anderer Daten berichtet, dass 87 Prozent der Tarifbeschäftigten auch Weihnachtsgeld erhalten. In diesem Jahr soll sich die Sonderzahlung zum Jahresende immerhin auf durchschnittlich 2.632 Euro belaufen.

Die aktuellen Daten des WSI-Internetportals „Lohnspiegel.de“ der Hans-Böckler-Stiftung kommen jedoch auf ein anderes Ergebnis. Demnach erhalten nur 76 Prozent der Tarifbeschäftigten und 42 Prozent der übrigen Arbeitnehmer Weihnachtsgeld. Insgesamt wären das also 53 Prozent aller Beschäftigten.

Wer bekommt Weihnachtsgeld?

Thorsten Schulten, Leiter des WSI-Tarifarchivs, erklärt, dass es bestimmte Faktoren gibt, die die Wahrscheinlichkeit erhöhen oder verringern, Weihnachtsgeld zu bekommen. Am höchsten ist demnach die Chance auf die begehrte Sonderzahlung, wenn das jeweilige Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden ist.

Allerdings gelten auch die Tarifverträge bei weitem nicht für alle Arbeitnehmer. Seit Jahren schon bemerken Arbeitsmarktforscher eine „schleichende Erosion“ der Tarifbindung. So hat das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) herausgefunden, dass im letzten Jahr 46 Prozent der Beschäftigten in Unternehmen mit Branchentarifverträgen arbeiteten. Der Anteil ist damit seit 1996 um 21 Prozent gesunken. Hinzu kommen Firmen- und Haustarifverträge, die für rund acht Prozent der Beschäftigten gelten.

Deutliche Unterschiede sieht die Hans-Böckler-Stiftung übrigens auch bei den Geschlechtern und der Region, in der man arbeitet. Frauen und Arbeitnehmer aus den neuen Bundesländern erhalten auch 30 Jahre nach dem Mauerfall seltener Weihnachtsgeld. Man verweist in diesem Zusammenhang aber auch auf eine geringere Tarifbindung in diesen Gruppen.

Ebenso kann sich die Arbeitszeit auf die Zahlung von Weihnachtsgeld auswirken. Vollzeitbeschäftigte erhalten demnach häufiger die Sonderzahlung als Teilzeitkräfte. Laut den Daten der Stiftung haben viele Unternehmen jedoch erklärt, dass sie sich auch ohne eigenen Tarifvertrag an selbigen orientieren würden. Schulten erörterte dazu, dass das durchaus sein mag, aber es nicht für das Weihnachtsgeld gelte.

Quelle: dpa

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