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Tierschutz fängt beim verantwortungsvollen Denken an

Die endlich steigenden Temperaturen zeigen an, dass es „mit straffen Schritten“ auf die Urlaubs- und Ferienzeit zugeht. Leider bedeutet das aber auch die Notwendigkeit der Schaffung zusätzlicher Kapazitäten in den deutschen Tierheimen. Viele Menschen schaffen für sich selbst oder ihre Kinder Haustiere an, ohne sich Gedanken darüber zu machen, wer sie in der Urlaubszeit betreuen könnte. Anstatt sich nach einer geeigneten Tierpension oder einem haustierfreundlichen Urlaubsquartier umzuschauen, werden die Tiere ins Tierheim gebracht oder im schlimmsten Fall irgendwo ausgesetzt. Deshalb warnen Vereine wie Aktion Tier – Menschen für Tiere e.V. nachdrücklich vor der unüberlegten Anschaffung von Haustieren.
Tiere sollten nicht nach dem Sachenrecht behandelt werden
Zwar heißt es im Paragrafen 90 des Bürgerlichen Gesetzbuchs im ersten Satz wörtlich „Tiere sind keine Sachen“, aber der Satz 3 der Rechtsnorm gibt an, dass „die für Sachen geltenden Vorschriften“ anzuwenden sind, solange sich keine anderen gesetzlichen Bestimmungen finden. Das ist allerdings an vielen Stellen der Fall. Der Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes beschränkt die Strafbarkeit der Tierquälerei (und nichts Anderes ist das Aussetzen von Haustieren) auf Wirbeltiere. Wer fremde Tiere misshandelt, tötet oder quält kann nach dem Paragrafen 303 des Strafgesetzbuchs bestraft werden. Auch er stellt auf Sachbeschädigung und nicht auf die Schädigung eines Lebewesens ab.

Ebenso schlimm ist die Tatsache, dass Haustiere bei Trennungen und Scheidungen zum Hausrat zählen, auf welchen bei der Verteilung der Paragraf 1361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs angewendet wird. Ausnahmen lässt das Gesetz nur dann zu, wenn das alleinige Eigentum an einem Tier zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Doch das kommt in der Praxis nur selten vor, weil Haustiere in der Regel gemeinsam angeschafft werden. Auch hier stellt der Verein Aktion Tier – Menschen für Tiere e.V. die Forderung auf, dass berücksichtigt werden muss, zu welchem der sich trennenden Partner das Haustier die größere Bindung hat.

Behörden müssen in Sachen Tierschutz schneller reagieren

Wenn aus der Bevölkerung Hinweise auf einen unzumutbaren Umgang Dritter mit ihren Haustieren gegeben werden, reagieren die Ordnungsämter zahlreicher Kommunen oft viel zu spät. Die Konsequenz sind Tiere mit schweren Erkrankungen oder sogar Tiere, die aufgrund der durch den Besitzer vernachlässigten Betreuung und Versorgung sterben. Auch an dieser Stelle fordern die Tierschützer zutreffend strengere Gesetze, wie sie zahlreiche andere Länder bereits haben.

Einen solchen Fall haben wir selbst unmittelbar erlebt. Dabei lebten vier Hunde, von denen einer offensichtlich eine tierärztliche Versorgung gebraucht hätte, in einer winzigen Wohnung. Selbst der regelmäßige Gassigang wurde vom Besitzer vernachlässigt. Auf Hinweise der Nachbarn reagierte das zuständige Ordnungsamt nicht. Eine Kontrolle mit einem Entzug der Tiere fand erst statt, nachdem mehrfach die Polizei gerufen wurde, weil die unbeaufsichtigten Tiere die halbe Nacht hindurch bellten und sich den Geräuschen zufolge aus Hunger gegenseitig attackierten.

Quelle: aktiontier.org, BGB, Tierschutzgesetz

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