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Streit um Vergütungen für Film „Das Boot“ noch nicht zu Ende

Bronze figurine of Lady Justice with her scales

Seit 2016 läuft eine Auseinandersetzung zwischen einem Kameramann und den Produzenten und Verwertern des Films „Das Boot“. Das letzte Wort ist dort noch nicht gesprochen.

Auch 40 Jahre nach dem Erscheinen streiten die Mitwirkenden noch immer um Vergütungen für den Film „Das Boot“. Inzwischen wurde sogar der Bundesgerichtshof angerufen. Doch das am 1. April 2021 unter dem Aktenzeichen I ZR 9/18 sorgt nicht für Klarheit, denn der Fall wurde ans Oberlandesgericht München zurückverwiesen, das als Vorinstanz unter dem Aktenzeichen 29 U 2619/16 tätig war. Der Bundesgerichtshof hat in seinem aktuellen Urteil lediglich klargestellt, dass die vom Oberlandesgericht München vorgenommene Berechnung falsch ist.

Um welche Vergütungen ging es im BGH-Verfahren I ZR 9/18?

Der Kläger war als führender Kameramann an der Produktion des Films „Das Boot“ tätig. Er räumte den Produzenten alle Nutzungsrechte ein und erhielt dafür eine pauschale Vergütung von umgerechnet rund 104.300 Euro. Der Kameramann sieht sich in seinen Rechten verletzt, weil er diese Gesamtvergütung angesichts der umfangreichen Verwertung und der daraus erzielten Erlöse der Produktionsgesellschaft für nicht angemessen erachtet. Konkret geht es um die Erlöse, die ab dem 29. März 2002 nachweisbar erzielt wurden. Dafür verlangt er eine Zusatzvergütung nach dem Paragrafen 32a des Urheberrechtsgesetzes von mehreren Prozessbeteiligten, zu denen auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unter der Führung der ARD gehören.
Die Vorinstanzen hatten dem Kameramann bereits zusätzliche Zahlungen zugebilligt, die jedoch nach Ansicht der BGH-Richter auf einer falschen Grundlage berechnet wurden. Insbesondere die Anwendung von Tarifverträgen schließen die Bundesrichter aufgrund der Besonderheiten des konkreten Falls aus, da Ansprüche gegen mehrere Verwerter des Films bestehen. Nun muss das Oberlandesgericht erneut prüfen, welche zusätzlichen Zahlungen dem Kameramann nach dem Paragrafen 32a des Urheberrechtsgesetzes in Verbindung mit dem Paragrafen 287 der Zivilprozessordnung tatsächlich zustehen.

Ergänzende Zahlen und Fakten zum Streit rund um den Film „Das Boot“

Das Kriegsabenteuer mit Jürgen Prochnow, Herbert Grönemeyer, Jan Fedder, Uwe Ochsenknecht und Martin Semmelrogge wird noch heute von rund 30 Prozent der Probanden bei Umfragen als der beste in Deutschland produzierte Kinofilm eingeschätzt. Die Originalfassung aus dem Jahr 1981 spielte allein in den USA nach den Angaben von Box Office knapp 11 Millionen Dollar ein. Weitere 0,57 Millionen kamen bei der 1997er Veröffentlichung des „Director’s Cut“ zusammen. In Deutschland wurden insgesamt 5,8 Millionen Besucher in den Kinos gezählt. Legt man einen Durchschnittspreis von nur 5 DM pro Karte zugrunde, kamen in Deutschland 29 Millionen DM oder umgerechnet knapp 15 Millionen Euro zusammen. Die Produktionskosten lagen bei umgerechnet rund 16,4 Millionen Euro (ohne Berücksichtigung der Inflation). Bei den genannten Zahlen sind Einnahmen aus der Lizenzierung für andere Länder, die Veröffentlichung als Video und DVD und auf Streaming-Plattformen sowie die Ausstrahlung im Fernsehen nicht berücksichtigt.

Quelle: BGH I ZR 9/18, OLG München 29 U 2619/16, Box Office, HMS-Kinobetriebsstudie

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