Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Steigt der Mindestlohn bald auf zwölf Euro?

Euro-Banknoten

Das zumindest wünscht sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Skeptisch gegenüber den Vorschlägen zeigt sich allerdings der Vorsitzende der zuständigen Kommission.

Jan Zilius, Chef der Mindestlohnkommission, sieht eine rasche Anhebung der bundesweit gültigen Lohnuntergrenze kritisch. Er sprach davon, dass es „höchst problematisch“ sei, den Mindestlohn „von heute auf morgen“ so stark anzugheben.

Tarifverträge würden überholt

Als einen Grund gibt Zilius an, dass man damit laufende Tarifverträge derartig stark überholen würde, dass das Ganze nichts mehr mit der im Grundgesetzt vereinbarten Tarifautonomie zu tun hätte. Ende Juni hatte die Mindestlohnkommission eine Anhebung des derzeit gültigen Mindestlohns von 9,35 Euro pro Stunde auf 10,45 Euro pro Stunde empfohlen. Diese Anhebung sollte bis 2022 erfolgen.

In der Kommission sitzen unter anderem Spitzenvertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Anders sieht das Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, der anschließend sehr schnell zu einer weiteren Erhöhung auf zwölf Euro pro Stunde kommen will.

Zilius versteht zwar die Argumente, zumal „in den letzten Jahren politisch noch mehr Druck in den Kessel gekommen wäre“. Trotzdem betonte Zilius, bliebe die Kommission auch weiter unabhängig.

Mindestlohn nicht über Tarifverträge steigen lassen

In der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission heißt es, dass man sich bei der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns ausschließlich nach den durchschnittlichen Tariferhöhungen richte. Würde der Mindestlohn nun so stark steigen, dass er höher als bei den untersten Tarifgruppen liege, kollidiere das miteinander.

Allerdings hatten die Gewerkschaften bereits kritisiert, dass es sich bei den aktuellen Vorgaben um rein statistische Größen handele. Sie forderten eine größere Bedeutung für den Mindestschutz der Arbeitnehmer, der im Mindestlohngesetz ebenfalls vorgesehen ist.

Bereits in der letzten Woche hatte Arbeitsminister Heil deshalb angekündigt, der Kommission neue Vorgaben machen zu wollen. Er wolle ein weiteres Kriterium mit auf den Weg geben – eine Orientierung an der Entwicklung mittlerer Einkommen – des so genannten Medians. Einerseits könne man so Leistungsgerechtigkeit herstellen, aber es hätte auch ökonomische Vorteile. Mit steigenden Einkommen steigt schließlich auch die Kaufkraft.

Quelle: AFP

About Author