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„Starke-Familien-Gesetz“: Kinderschutzbund übt Kritik

Am Mittwoch hat die Bundesregierung im Kabinett das „Starke-Familien-Gesetz“ verabschiedet. Dabei soll vor allem Bedürftigen mehr Geld zur Verfügung stehen. Doch heftige Kritik an dem Gesetz übte der Kinderschutzbund.

Im „Starke-Familien-Gesetz“ ist ein höherer Kinderzuschlag vorgesehen, es soll mehr Geld für Bildung und für Alleinerziehende geben. Insbesondere Geringverdiener mit Kindern sollen so unterstützt werden. Nach einem Treffen mit Schülern und Eltern hatten Familienministerin Franziska Giffey und Arbeitsminister Hubertus Heil das Gesetz in Berlin vorgestellt.

So sehen die Änderungen im „Starke-Familien-Gesetz“ aus

Beim Kinderzuschlag soll die Erhöhung so hoch ausfallen, dass der Zuschlag in Verbindung mit dem Kindergeld den durchschnittlichen Bedarf des Kindes in Höhe des Existenzminimums deckt. Dieses soll zudem steuerfrei gestellt werden. Das „Starke-Familien-Gesetz“ soll in zwei Stufen umgesetzt werden, die erste Stufe soll bereits ab 01.07.2019, die zweite ab 01.01.2020 greifen.

Das Bildungs- und Teilhabepaket sieht vor, dass der Betrag für die Ausstattung mit Schulbedarf erhöht werden soll. Die bisherigen Eigenanteile der Eltern für das Schulessen und die Schülerbeförderung sollen entfallen. Diese Änderungen sollen ab 01.08.2019 greifen.

Kritik am „Starke-Familien-Gesetz“

Der Deutsche Kinderschutzbund dagegen kritisierte das neue Gesetz heftig. Er bezeichnete es vor allem als „Starke-Bürokratie-Gesetz“, so Heinz Hilgers, Verbandspräsident beim Kinderschutzbund. Auch in Zukunft würden arme Kinder häufig durch das soziale Netz fallen und weiter in Armut leben müssen, so Hilgers gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) weiter.

Außerdem seien die Neuregelungen so kompliziert ausgearbeitet, dass „Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabepaket auch weiter nur einen geringen Anteil der Anspruchsberechtigten erreichen werden“. Hilgers sprach von „schon fast Realsatire“, weil die Regierung von einem Gesetz für starke Familien spreche, obwohl die Verbesserungen extrem gering ausfallen.

Quelle: dpa

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