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Schwarzfahrten sollten künftig keine Straftaten mehr sein

Die Forderung, Schwarzfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln bis auf wenige Ausnahmen aus dem Strafgesetzbuch herauszunehmen, kommt von Peter Biesenbach, der als Landesjustizminister in Nordrhein-Westfalen tätig ist. Er begründet das mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand, der mit der Durchsetzung der daraus resultierenden Strafen verbunden ist. Er umfasst nicht nur die Verwaltungskosten bei den Verkehrsunternehmen, sondern auch bei den Strafverfolgungsbehörden. Wer wegen unbezahlter Strafen aus Schwarzfahrten im Gefängnis landet, kosten den Staat pro Tag rund 130 Euro, obwohl oft nur ein Schaden von weniger als zwei Euro angerichtet wurde.

Woraus leiten sich aktuell die Strafen für Schwarzfahrten ab?

Wer ein öffentliches Verkehrsmittel besteigt, geht durch sogenanntes konkludentes (schlüssiges) Handeln einen Beförderungsvertrag ein. Das heißt, allein durch das Einsteigen werden die dazugehörigen Bestimmungen des BGB, die daraus abgeleiteten Gesetze und die AGB des Betreibers des jeweiligen Verkehrsmittels akzeptiert. Daraus ergeben sich für den Betreiber eine Beförderungspflicht und für den Nutzer die Pflicht zur Zahlung eines Entgelts. In den AGB der Verkehrsmittelbetreiber sind durchweg Vertragsstrafen für den Fall der Benutzung ohne gültigen Fahrschein enthalten, die bei den meisten im öffentlichen Nahverkehr tätigen Unternehmen 60 Euro beträgt. Darüber hinaus sind Schwarzfahrten im Strafgesetzbuch geregelt. Die dazugehörigen Bestimmungen finden sind im Paragrafen 265a, der als Strafen sowohl Geldbußen als auch einen Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr vorsieht.

Bestrafungen von Schwarzfahrern kosten den Staat unnötig viel Geld

Einige Verkehrsgesellschaften machen von dieser Möglichkeit auch rege Gebrauch. Das belegen auch Angaben, die der nordrhein-westfälische Landesjustizminister in einem Interview mit der Zeitung „Rheinische Post“ machte. Danach sind bundesweit rund 5.000 Menschen wegen Schwarzfahrten inhaftiert. Mehr als 1.200 sind allein in Nordrhein-Westfalen inhaftiert. Sie kosten das Bundesland Nordrhein-Westfalen pro Tag etwa 160.000 Euro. Rechnet man unter Zugrundelegung einer zweimaligen Schwarzfahrt auf der Kurzstrecke den von ihnen angerichteten Schaden aus, kommt gerade einmal eine Summe von etwa 1.800 Euro zusammen. Der nordrhein-westfälische Justizminister schlägt deshalb vor, Schwarzfahrten in eine Ordnungswidrigkeit umzuwandeln. Dann könnten in den meisten Fällen die Bußgelder eingetrieben werden, ohne die Delinquenten ins Gefängnis stecken zu müssen. Andererseits würden die Staatsanwaltschaften und die Strafgerichte erheblich entlastet werden.

Quelle: Rheinische Post

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