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Warum sind Änderungen bei Kinderwunschbehandlungen notwendig?
Die Linken-Fraktion kritisiert vor allem die Tatsache, dass die Kinderwunschbehandlungen derzeit nur bei heterosexuellen Ehepaaren bezuschusst werden. Auch die Einschränkung auf die ausschließliche Verwendung der Samenzellen und Eizellen der verheirateten Partner hält sie für völlig überholt. Unverheiratete Paare und lesbische Paare werden dadurch von einer bezuschussten Kinderwunschbehandlung in Deutschland ausgeschlossen. Weitere Kritik wird daran geübt, dass die Zuschüsse in einigen deutschen Bundesländern gar nicht in Anspruch genommen werden können. Grund dafür ist, dass die Zuschüsse des Bundes eine Bezuschussung durch das jeweilige Bundesland voraussetzen. Das heißt, die Durchsetzung des Rechts auf die Zuschüsse für die Reproduktionsmedizin hängen unmittelbar vom Wohnort der Betroffenen ab. Da grundsätzlich nicht die vollen Behandlungskosten übernommen werden, sind Geringverdiener und Bezieher von Hartz IV von den Kinderwunschbehandlungen de facto ausgeschlossen. Hier wäre letztlich sogar zu prüfen, ob diese Praxis nicht sogar gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verstößt.
Welche Gesetzesänderungen werden gefordert?
Die Abgeordneten von der Linken-Fraktion fordern eine volle Übernahme der Kosten für die Reproduktionsmedizin durch die Krankenkassen. Damit wären die derzeit noch herrschenden regionalen Unterschiede beseitigt. Außerdem soll die Erstattungspflicht auf alle Menschen mit einer medizinisch verursachten Kinderlosigkeit ausgeweitet werden. Das heißt, auch unverheiratete Paare, Frauen in einer lesbischen Partnerschaft sowie Single-Frauen sollen sie künftig in Anspruch nehmen können. Die derzeit bestehenden Einschränkungen durch Altersgrenzen und die Anzahl der Befruchtungsversuche sollen entfallen. Sie sollen durch Beurteilungen der Erfolgsaussichten und des bestehenden medizinischen Risikos ersetzt werden. Ähnliche Forderungen enthielt auch der Gesetzentwurf, der von Bündnis 90/Die Grünen im Frühjahr 2018 dem Bundestag vorgelegt wurde. Allerdings wollen sie die Erstattungspflicht lediglich auf alle in einer festen Partnerschaft lebenden Betroffenen ausweiten und die Verwendung von Spendereizellen weiterhin ausschließen.
Quelle: Bundestag Drucksachen 19/1832 und 19/5548
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