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Pippi Langstrumpf: Deutscher Liedtext verstößt gegen Urheberrecht

vier Gitarren

Wer ist nicht mit der Serie und dem zugehörigen Lied „Hey, Pippi Langstrumpf“ aufgewachsen? Da werden sofort Kindheitserinnerungen wach und man hat auch schnell einen neuen Ohrwurm. Doch obwohl die Zeilen des Liedes berühmt sind, hat ein Gericht jetzt geurteilt, das ihr deutscher Autor nicht als alleiniger Urheber gilt.

Wie aus dem Urteil des Landgerichts Hamburg hervorgeht, verletzt der deutsche Liedtext das Urheberrecht. Deshalb müssen auch die schwedischen Nachkommen der Kinderbuchautorin Astrid Lindgren, die von 1907 bis 2002 lebte, an der Verwertung des Liedtextes beteiligt werden.

Astrid Lindgren hat bereits 1969 vorgesorgt

Wie es aus der Zivilkammer am Mittwoch hieß, habe die Kinderbuchautorin bereits 1969 ausdrücklich abgelehnt, dass der deutsche Verfasser des Liedtextes, Wolfgang Franke, als alleiniger Autor gelte. Wird das jetzt gefallene Urteil aus Hamburg vollstreckt, dürfen Frankes Witwe und die Münchener Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft den strittigen Text „Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune, ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt…“ nicht weiter verbreiten. Zudem werden sie verpflichtet, Auskunft über die Einnahmen seit 2007 zu erteilen. Für die bisher entgangene Beteiligung müssen sie dann auch den Lindgren-Erben Schadenersatz zahlen.

Liedtext soll nicht verschwinden

Trotzdem seien sich alle Beteiligten einig darüber, dass es extrem schade wäre, wenn der Liedtext nicht mehr weiter verbreitet werden dürfte. Das betonte auch der Richter Benjamin Korte im Urteil nochmal. Deshalb hat auch Ralph Oliver Graef, der Anwalt der Lindgren-Erbengemeinschaft, versichert, dass man „alles daran setzen werde, dass das nicht passiert“. Schließlich handele es sich bei dem Lied um eine „Ikone, fast schon deutsches Kulturgut“. Und ganz ehrlich – wer würde rückblickend wirklich auf Pippi und ihre Abenteuer verzichten wollen?

Quelle: dpa

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