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Patentrecht: Sieg für deutsche Wiederaufbereiter von Toner

Am 25. Oktober 2017 fällte der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen X ZR 57/16 ein Urteil, das eine gute Nachricht für alle Unternehmen ist, die sich mit der Wiederaufbereitung von Tonerkartuschen beschäftigen. Auch die Händler von recyceltem Druckerzubehör zeigten sich sehr erfreut über die Entscheidung. Sie schiebt der Praxis der Druckerhersteller einen Riegel vor, den Recyclern die Wiederaufbereitung von Druckerpatronen unter Verweis auf die Verletzung von Patentrechten zu untersagen.

Worum ging es im aktuellen Verfahren?

In dem BGH-Verfahren wollte der Hersteller Canon den Wiederaufbereitern WTA Carsten Weser GmbH und KMP PrintTechnik AG den weiteren Verkauf von sieben Baureihen von Tonerkartuschen für Drucker von Canon und HP untersagen. Betroffen sind die Tonerserien HP 05A, HP 05X, HP 80X, HP 55A und HP 55X sowie die Serien 720 und C-EXV40 von Canon selbst. Der Vorwurf lautete, beide Wiederaufbereiter würden gegen die Schutzrechte aus dem Europäischen Patent mit der Nummer 2 087 407 verstoßen. Mit diesem Patent ließ sich Canon einen Adapter und ein Zahnrad schützen, mit welchen die Tonerkartuschen mit dem Drucker zusammenarbeiten. Diese „doungle gear“ genannten Komponenten wurden von WTA und KMP bei der Wiederaufbereitung mit der Technik von Drittherstellern (unter anderem Mitsubishi) ersetzt. Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass WTA und KMP diese Vorgehensweise auch weiterhin anwenden dürfen und wies die Klage von Canon auf ein Produktions- und Verkaufsverbot zurück. Das Urteil ist rechtskräftig.

Warum ist das Urteil zu den Tonerkartuschen von Bedeutung?

Schon seit einiger Zeit versuchen die Druckerhersteller, mit Patentklagen den Markt um einige Konkurrenten bei der Herstellung und dem Verkauf von Verbrauchsmaterial zu bereinigen. Der Grund liegt klar auf der Hand, denn mit dem Verkauf der teuren Originalpatronen verdienen die Druckerhersteller deutlich mehr als mit dem Verkauf ihrer Drucker. In den meisten Fällen ist es sogar so, dass über die Preise für die Tonerkartuschen und Tintenpatronen die Druckerpreise gestützt werden. Um das zu erreichen, lassen sich die Druckerhersteller jedes noch so kleine Bauteil ihrer Patronen und Kartuschen mit einem Patent schützen. Canon begann bereits im Jahr 2014 damit, massenhaft Patentklagen auf den Weg zu bringen. Davon war auch die ebenfalls in Deutschland ansässige Pelikan AG betroffen.

Quelle: WTA, superpatronen.de

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