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Öffentliche Hand soll bei Auftragsvergabe Lohndumping verhindern

Plenarsaal Bundestag

Das mit Steuergeldern bezahlte Lohndumping ist Inhalt eines Antrags im Deutschen Bundestag. Dieser Antrag kam von der Linken-Fraktion.

Zwar gibt es einige Gesetze, die ein Lohndumping in Deutschland verhindern sollen, doch sie reichen an vielen Stellen nicht aus. Das gilt genauso für die Bestimmungen zum gesetzlichen Mindestlohn. Der Grund sind zahlreiche Schlupflöcher, die in der Praxis dazu führen, dass an einigen Stellen Entgelte gezahlt werden, die weit unter dem geforderten Niveau liegen. Deshalb forderten jetzt Abgeordnete der Linken-Fraktion im Bundestag klare Vorgaben bei der Vergabe von Aufträgen der Öffentlichen Hand, denn sie machen mit durchschnittlich rund 500 Milliarden Euro pro Jahr einen erheblichen Anteil der insgesamt verzeichneten Einkäufe von Gütern und Dienstleistungen aus.

Wie soll die Prävention gegen Lohndumping nach dem Antrag aussehen?

Der Bund sowie die Länder und Kommunen sollen ihre Marktmacht ausnutzen, um zumindest bei der Vergabe von Aufträgen der Öffentlichen Hand das Lohndumping zu unterbinden. Gesetzliche Vorgaben dazu sind mit der Richtlinien 2014/24/EU (Vergaberichtlinie) sowie 2018/957/EU (Entsenderichtlinie) schon längst vorhanden. In der Praxis kann die Öffentliche Hand ihre Marktmacht und den Einfluss auf die Höhe der gezahlten Entgelte sehr einfach mit zusätzlichen Klauseln in zu den Aufträgen gehörenden Werkverträgen und Dienstverträgen ausspielen. Die Zusatzklauseln müssen die Auftragnehmer zur ausnahmslosen Anwendung der für die einzelnen Branchen geltenden Tarifverträge verpflichten. Einzelne Bundesländer tun das bereits und es wird Zeit, dass sich auch die anderen Auftraggeber der Öffentlichen Hand dieser Praxis anschließen.

Vertragsklauseln müssen Schlupflöcher bei der Entgeltbindung schließen

In Deutschland ist es leider gängige Praxis, dass die Regelungen zum Mindestlohn durch die Vergabe kleiner Lose von Aufträgen an Subunternehmer umgangen werden. Beispielsweise bei der Beauftragung von als Einzelunternehmer tätigen Handwerkern und Dienstleistern gelten die Mindestlohnregelungen nicht, sondern die Entgelte können frei vereinbart werden. Die Abgeordneten der Linken-Fraktion fordern deshalb, dass die Anwendung der für die Branchen geltenden Tarifverträge auch bei der Einschaltung von Subunternehmern durch die Hauptauftragnehmer in vollem Umfang verpflichtend wird. Auch das wäre über spezielle Klauseln im Vertrag mit den Hauptauftragnehmern ab sofort umsetzbar. Die Linken-Abgeordneten fordern jedoch ein Gesetz, das diese Vorgehensweise bindend vorschreibt.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/28906

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