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NRW: Ausländische Studenten sollen Studiengebühren zahlen

Nordrhein-Westfalen will Studiengebühren für ausländische Studenten einführen und so den eigenen Bildungshaushalt aufbessern. Bei den Koalitionsverhandlungen am Freitag haben sich CDU und FDP darauf geeinigt, 1.500 Euro Studiengebühren pro Semester von Studenten zu verlangen, die nicht aus einem Land der Europäischen Union kommen.

Hochschulen sollen mit Studiengebühren gefördert werden

Das Land plant, die so eingenommenen Gelder in die Hochschulen NRWs zu stecken. Auf mittlere Sicht könnten die Hochschulen so jährlich bis zu 100 Millionen Euro zusätzlich einnehmen, ist sich FDP-Chef Christian Lindner sicher. Er sprach sich klar für die Einführung der Studiengebühren für Ausländer aus. Damit beschreite man einen „innovativen Weg, um die Qualität in der Lehre in NRW zu verbessern“.

Mit der aktuell beschlossenen Einführung der Studiengebühren für Ausländer in NRW schlägt das Land einen ganz ähnlichen Weg wie zuvor schon Baden-Württemberg ein. Dort gibt es ab dem kommenden Wintersemester eine Studiengebühr für Ausländer, die nicht aus der EU stammen. Sie beträgt ebenfalls 1.500 Euro pro Semester. Baden-Württemberg will mit den Geldern Forschung und Lehre finanzieren.

Keine generellen Studiengebühren geplant

Generelle Studiengebühren wollen die Landesregierungen in Stuttgart und Düsseldorf aber nicht einführen – zumindest nach aktuellem Stand. Die jüngste Entscheidung aus NRW hat aber, ebenso wie die Entscheidung aus Baden-Württemberg die Proteste gegen eine entsprechende Studiengebühr wieder aufflammen lassen. Zahlreiche Studenten beschwerten sich über die Gebühren, obwohl sie selbst gar nicht davon betroffen waren. Als die Pläne im Herbst vergangenen Jahres erstmals vorgestellt wurden, hieß es von den Kritikern sofort, dass man damit gegen die allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsätze verstoße.

Vom studentischen Aktionsbündnis gegen Studiengebühren hieß es, dass mit den Studiengebühren die Menschen, die nach Deutschland kommen, beurteilt werden. Diese „ökonomische Verwertungslogik“ kritisiere man heftig.

Ausnahmen von den Gebühren in Baden-Württemberg sollen für Studenten aus EU-Ländern, für Flüchtlinge, Bedürftige und Erasmus-Studenten greifen. In Düsseldorf denkt man ebenfalls bereits über Ausnahmen nach. So könnten laut CDU-Landeschef Armin Laschet Studenten, die aus Drittstaaten, wie etwa der Türkei, kommen, aber in Deutschland geboren sind und einen deutschen Schulabschluss vorweisen können, von der Zahlung der Gebühren befreit werden.

Quelle: dpa

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