Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Neue Justizministerin will einige Vornamen verbieten lassen

“Neue Besen kehren gut.“ – So lautet ein deutsches Sprichwort und diesem will offenbar auch die neue Justizministerin alle Ehre machen. Sie kündigte Änderungen im Namensrecht an. Danach soll die Verwendung einiger Arten von Vornamen in Deutschland künftig verboten werden.

Jeder Mensch hat von Geburt an das Recht auf einen Namen. Dieses Grundrecht resultiert aus dem Artikel 7 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Ergänzend dazu müssen länderrechtliche Bestimmungen beachtet werden. In der Bundesrepublik Deutschland finden sich diese Reglungen im BGB sowie im Personenstandsgesetz, welches im Jahr 1937 geschaffen und seither mehrfach novelliert wurde. Danach sind einige Vornamen verboten. Genau diese Palette verbotenen Vornamen will die neue Justizministerin nun erweitern.

Welche Ansprüche muss ein Vorname erfüllen?

Grundsätzlich dürfen Vornamen nach dem deutschen Recht in keiner Weise anstößig sein. Außerdem soll das Geschlecht des Kindes anhand des Vornamens klar erkennbar sein. Allerdings gibt es dazu ein paar Ausnahmen. Dazu gehören beispielsweise Kim und Maria. Sie dürfen sowohl an Jungen als auch an Mädchen vergeben werden. Im Zweifel entscheidet das für die Erstellung der Geburtsurkunde zuständige Standesamt, ob der von den Eltern gewählte Vorname zulässig ist oder nicht. Kommt es dabei zu Streitfällen, können sich betroffene Eltern an das namenskundliche Zentrum der Universität Leipzig wenden. Allerdings wird dort auch genau geprüft und oftmals werden die Ablehnungen der Standesämter bestätigt. Jedoch gelang es Eltern, mit den von dort stammenden Namensgutachten, beispielsweise die Eintragung des Jungennamens Legolas und des Mädchennamens Alemmania durchzusetzen.

Welche Vornamen will die Justizministerin verbieten?

Dem aktuellen Plan zufolge sollen alle Vornamen verboten werden, welche von Markennamen abgeleitet werden. Das heißt, dass in Zukunft Namen wie Legolas und Alemannia trotzdem nicht mehr möglich wären. Die große Frage ist, wie weit das Verbot ausgeweitet werden soll. Bei einer strengen Auslegung der angekündigten Änderungen dürften Kinder beispielsweise auch nicht mehr Donald genannt werden, weil dazu eine bekannte Trickfilmfigur existiert und es außerdem eine unter diesem Namen agierende Fast-Food-Kette gibt.

Quelle: Sie haben uns sicherlich schon durchschaut und erkannt, dass es sich bei diesem Artikel um den Aprilscherz 2018 unserer Redaktion handelt. Die Justizministerin hat keine solchen Änderungen angekündigt. Alle anderen benannten Fakten sind jedoch korrekt.

About Author