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Mutterschutzgesetz wird ab 2018 gelockert

Seit 1952 gilt in Deutschland das Mutterschutzgesetz und hat sich seither kaum verändert. Ab dem 01. Januar 2018 greifen allerdings gleich mehrere Neuregelungen. Katja Keller, Anwältin für Arbeitsrecht sieht die Änderungen positiv, denn es gehe in erster Linie darum, eine Schwangerschaft nicht mehr als Krankheit anzusehen.

Was ändert sich am Mutterschutzgesetz ab 2018?

Mit den Neuregelungen sollen Frauen mehr Einfluss darauf erhalten, wann, wie lange und wie sie während der Schwangerschaft weiter arbeiten wollen. Gleichzeitig soll es einen besseren Schutz für werdende Mütter geben – und zwar für mehr von ihnen als bisher.

So wird das Mutterschutzgesetz auch auf Frauen ausgeweitet, die bisher nicht darunter fielen, wie Schülerinnen und Studentinnen. Diese werdenden Mütter dürfen zwar weiterhin zur Schule gehen, müssen aber nicht an Klausuren teilnehmen. Bisher war der Ausschluss von Klausuren nur mittels Krankschreibung möglich.

Ebenfalls erhalten Beamtinnen und Soldatinnen einen besseren Mutterschutz. Ausgeschlossen sind dann nur noch Selbstständige sowie Geschäftsführerinnen juristischer Personen, also etwa einer GmbH. Das Mutterschutzgesetz gilt aber weiterhin nur für leibliche Mütter nach der Geburt. Adoptivmütter und Mütter in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung, die das Kind nicht selbst austragen, sind also nicht betroffen.

Verbesserte Arbeitsbedingungen mit Mutterschutzgesetz 2018

Ebenso sollen die Arbeitsbedingungen für werdende Mütter verbessert werden. So sind die Arbeitgeber verpflichtet, alle Arbeitsplätze detailliert zu untersuchen. Dabei muss sich feststellen lassen, ob Schwangere und stillende Mütter dort gefahrlos arbeiten können. Für die Untersuchung haben Arbeitgeber bis Ende kommenden Jahres Zeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob an dem jeweiligen Arbeitsplatz gerade eine Frau oder ein Mann beschäftigt ist. Keller bestätigt, dass dies mit einem enormen Aufwand für Arbeitgeber einhergeht, allerdings ein großer Schritt für die werdenden Mütter ist. Außerdem sollen die Neuregelungen Schwangere besser vor Arbeit unter Druck schützen. Unklar bleibt jedoch, ob sich dies nur auf Akkordarbeit oder auch andere Tätigkeiten bezieht.

Nacht- und Feiertagsarbeit soll künftig erlaubt sein. Bisher durften sowohl werdende, als auch stillende Mütter generell nicht an Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht arbeiten. Nach der Neuregelung sollen Sonn- und Feiertagsarbeit erlaubt sein, Nachtarbeit ist zumindest zwischen 20 und 22 Uhr erlaubt. Allerdings gilt dies nur, sofern die Schwangere selbst dem zustimmt, der Arzt sein OK gibt und die zuständige Aufsichtsbehörde diese Regelung ebenfalls annimmt. Zudem ist es verboten, dass Schwangere an Sonn- und Feiertagen alleine arbeiten.

Erste Änderungen im Mutterschutzgesetz bereits in Kraft

Erste Änderungen am Mutterschutzgesetz sind bereits seit Mitte 2017 gültig. So gibt es einen speziellen Kündigungsschutz von vier Monaten für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt hatten. Zusätzlich haben Mütter von Kindern mit einer Behinderung länger Anspruch auf Mutterschutz. Statt der üblichen acht Wochen ab der Geburt greift der Mutterschutz für sie zwölf Wochen lang.

Quelle: dpa

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