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Mindestalter für Alkoholabgabe: Ist eine Erhöhung notwendig?

Three cocktails

Das Mindestalter für Alkoholabgabe, auch Alkoholersterwerbsalter genannt, war Inhalt einer Kleinen Anfrage von Abgeordneten Bündnis90/Die Grünen an die Bundesregierung. Inzwischen liegt die Antwort vor.

Die Bundesregierung sieht nach dieser Antwort keine Notwendigkeit, das Mindestalter für Alkoholabgabe zu erhöhen. Sie verweist darauf, dass die derzeitigen Regelungen im Jugendschutzgesetz ausreichend sind. Allerdings ist zusätzlich eine umfassende Informations- und Aufklärungsarbeit notwendig.

Wo steht Deutschland beim Alkoholersterwerbsalter im internationalen Vergleich?

In Europa gelten die lockersten Bestimmungen zum Mindestalter für die Alkoholabgabe in San Marino und Luxemburg. Dort dürfen alle Arten alkoholischer Getränke legal ab dem 16. Geburtstag erworben werden. Deutschland gehört neben Belgien, Dänemark, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz zu den Ländern, die eine strenge zweistufige Regelung praktizieren. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können Jugendliche Getränke mit einem niedrigen Alkoholgehalt erwerben. Der Kauf hochprozentiger Spirituosen ist erst ab dem 18. Lebensjahr möglich. Schweden und Norwegen haben eine ähnliche Regelung. Allerdings liegen hier die Altersgrenzen bei 18 und 20 Jahren. Die strengsten Vorschriften zum Alkoholverkauf in Europa finden sich in Litauen sowie in Island. Dort dürfen Gastronomen und Händler Alkohol grundsätzlich nur an Kunden verkaufen, die das 20. Lebensjahr vollendet haben. In den meisten anderen europäischen Ländern liegt das Alkoholersterwerbsalter bei 18 Jahren.

Reichen die präventiven Maßnahmen in Deutschland aus?

Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort die wissenschaftlich basierten Präventionsstrategien in Deutschland und benennt drei laufende Kampagnen. Allerdings belegen die in der Antwort enthalten Zahlen, dass die Bemühungen der Prävention gegen Alkoholsucht offenbar nicht ausreichen. Rund ein Drittel aller jungen Menschen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren konsumiert regelmäßig Alkohol. Beim sogenannten Rauschtrinken gab es seit 2016 sogar einen Anstieg. Die letzten konkreten Erhebungen stammen aus dem Jahr 2018 und weisen 37,8 Prozent Akteure unter den jungen Erwachsenen aus. Um Erfolge beim Pro-Kopf-Verbrauch vorweisen zu können, bemüht die Bundesregierung in der Antwort die Entwicklung über vier Jahrzehnte. Fakt ist jedoch, dass die Bundesrepublik im weltweiten Vergleich zu den Hochkonsumländern beim Alkohol gehört. Die daraus resultierenden Steuereinnahmen sind immens. Im Jahr 2019 lagen allein die Verbrauchssteuern für Branntwein und anderen hochprozentigen Alkohol bei mehr als 2,1 Milliarden Euro.

Alkohol ist Ursache für viele Verkehrsunfälle und Straftaten

Dass es Handlungsbedarf bei der Prävention gegen einen unangemessenen Alkoholgenuss gibt, belegen weitere Zahlen in der Antwort der Bundesregierung. Die Zahl der unter Alkoholeinfluss stehenden Unfallbeteiligten stieg bundesweit von 13.527 im Jahr 2016 auf 14.048 im Jahr 2018. Auch der Anteil der unter Alkoholeinfluss verübten Gewaltstraftaten ist hoch. Er lag im Jahr 2018 bundesweit bei 26,2 Prozent aller aufgeklärten Gewalttaten. Insgesamt hatte in 37.695 Fällen mindestens ein Beteiligter zuvor Alkohol konsumiert. Am höchsten war der Anteil der unter Alkoholeinfluss begangenen Gewaltdelikte in Bayern (33,8 Prozent), Schleswig-Holstein (31,7 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (31,6 Prozent).

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/17102

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