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Mietpreisbremse oft ohne Wirkung

Wie einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zu entnehmen ist, haben drei Viertel der Städte, in denen die Mietpreisbremse gilt, keinen Mitspiegel. Damit fehle den insgesamt 177 betroffenen Kommunen aber die Grundlage für die Mietpreisbremse. Eine ortsübliche Vergleichsmiete mit geringem Aufwand zu ermitteln, sei ohne Mietspiegel für Mieter wie Vermieter gleichermaßen schwierig. Steffen Sebastian, Immobilienökonom an der Uni Regensburg, erklärte der „Süddeutschen Zeitung“, dass die Mietpreisbremse ohne zugrunde liegenden Mietspiegel faktisch ins Leere laufe. Lediglich in 62 Gemeinden, die von der Mietpreisbremse betroffen sind, gibt es den Angaben zufolge einen Mietspiegel.

Mietpreisbremse – die Hintergründe

Die Mietpreisbremse ist gerade erst von der großen Koalition eingeführt worden, schon droht sie zu scheitern. Dabei war das Ziel, nämlich Mieter vor überhöhten Mietzahlungen zu schützen, lobenswert. Vor allem in den Ballungsräumen sollten massive Mietanstiege verhindert werden. Die Mietpreisbremse sagt aus, dass bei einer Neuvermietung die Mieten nicht mehr als zehn Prozent über den ortsüblichen Vergleichsmieten liegen dürfen.

Diese ortsüblichen Vergleichsmieten werden normalerweise im Mietspiegel festgehalten. Fehlt dieser, müssen sich die Gemeinden nach Alternativen umsehen, etwa Gutachten einholen oder Vergleichswohnungen betrachten.

Wo gilt die Mietpreisbremse?

Die Bundesländer entscheiden, wo die Mietpreisbremse gelten soll. Insgesamt sind bisher 239 Städte in sechs Ländern betroffen. Den größten Teil stellt Bayern mit 144 Gemeinden, danach folgt Baden-Württemberg mit 68 Gemeinden und NRW mit 22 betroffenen Gemeinden. Hinzu kommen Rheinland-Pfalz mit drei betroffenen Kommunen und die Stadtstaaten Berlin und Hamburg.

Bereits vor Unterzeichnung des Mietvertrages müssen Mieter und Vermieter die ortsüblichen Vergleichsmieten kennen. Bisher hatten diese nur Bedeutung, wenn es um Mieterhöhungen ging. In Kraft getreten ist die Mietpreisbremse zwar schon zum 01. Juni 2015, doch wird sie erst wirksam, wenn die Bundesländer eigene Verordnungen erlassen. Dennoch rechnet Justizminister Heiko Maas damit, dass die Mietpreisbremse für fünf Millionen Wohnungen und mehr als 400.000 Mieter greifen könne.

Quelle: Zeit

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