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Mietendeckel Berlin: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag ab

Bronze figurine of Lady Justice with her scales

Der Mietendeckel Berlin hatte für kontroverse Diskussionen gesorgt. Nun wollten ihn Vermieter mit dem Antrag auf eine Einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht kippen.

Mit einem Beschluss unter dem Aktenzeichen 1 BvQ 12/20 lehnte das Bundesverfassungsgericht den Antrag auf eine Einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit dem Mietendeckel für Berlin am 13. Februar 2020 ab. Der Antrag zielte darauf ab, ein Verbot der Anwendung der vom Berliner Senat angedachten Regelungen zur Deckelung der Mieten nicht vor der Entscheidung über eine noch einzureichende Verfassungsbeschwerde zu erwirken.

Warum musste das Bundesverfassungsgericht den Antrag ablehnen?

Die Ursachen liegen in Mängeln bei der von den Antragstellern gelieferten Begründung. Bei den Antragstellern handelt es sich um drei Unternehmen, die Wohnungen in der deutschen Hauptstadt vermieten. Ihnen geht es in erster Linie darum, keine Bußgelder zahlen zu müssen, wenn sie im Mietendeckel Berlin enthaltenen Meldepflichten nicht nachkommen oder ihre Mieten über den zulässigen Höchstgrenzen ansetzen. Die drei Vermieter haben in ihrer Begründung nicht zweifelsfrei dargelegt, dass das Gesetzgebungsverfahren zum Berliner Mietendeckel vollständig abgeschlossen ist. Das wäre eine zwingende Voraussetzung für die Bearbeitung des Eilantrags durch das Bundesverfassungsgericht. Dafür reichen die zweite Lesung und der Beschluss des Berliner Senats nicht, denn noch besteht die theoretische Möglichkeit, dass die Regelungen zum Mietendeckel Berlin nicht in Kraft treten. Der Präsident des Berliner Senats hat das Gesetz noch nicht ausgefertigt. Er hat außerdem die Chance, vor der Ausfertigung eine dritte Lesung samt Beschluss zu verlangen. Deshalb lehnten die Karlsruher Richter den Antrag auf den Erlass einer Einstweiligen Anordnung als verfrüht ab.

Weshalb wird der Mietendeckel Berlin kontrovers diskutiert?

Einerseits ist eine Begrenzung der Miethöhen wünschenswert, um eine weitere Verteuerung zu vermeiden, die allein auf den Folgen des Wohnraummangels beruht. Inzwischen können sich viele Haushalte die hohen Mieten in den Städten nicht mehr leisten. Sie flüchten deshalb in preiswertere Vororte oder ins Umland. Andererseits würde ein Mietendeckel nicht dazu beitragen, die Wohnungsnot zu lindern. Die Begrenzung der Mieten über die bundesweit etablierte Mietpreisbremse hinaus sorgt für ein schwindendes Interesse von Investoren an Wohnungsneubauten. Sie sehen langfristig reduzierte Renditechancen. Außerdem steigen die Baukosten und die Kaufpreise für Baugrundstücke, ohne dass die Preiserhöhungen über die verlangten Neubaumieten ausgeglichen werden können. Das führt letztlich zu einer zusätzlichen Schmälerung der bei Neubauten erzielbaren Renditen. Damit stellt der Mietendeckel Berlin nur eine kurzzeitige Entlastung dar, wird jedoch mittel- und langfristig sogar zu einer Belastung des Wohnungsmarkts.

Quelle: Bundesverfassungsgericht Beschluss 1 BvQ 12/20

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