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Linke fordern veränderten Umgang mit dem Delikt „Schwarzfahren“

Plenarsaal Bundestag

Schwarzfahrer sind ein Ärgernis für die Verkehrsunternehmen. Aber ist es wirklich sinnvoll, sie in Ersatzhaft zu stecken, wenn sie Geldstrafen nicht zahlen können?

Abgeordnete der Linken-Fraktion im Bundestag thematisierten die Ersatzhaft für Schwarzfahrer in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Konkret geht es um die Frage, ob eine Ersatzhaft wirklich Sinn macht, wenn die ohne gültiges Ticket erwischten Passagiere nicht in der Lage sind, die dafür verhängten Geldstrafen zu zahlen. Sie verweisen darauf, dass durch diese Praxis in Deutschland eine vom Einkommen abhängige „Klassenjustiz“ entstanden ist.

Wie viele Schwarzfahrer landen in Deutschland im Gefängnis?

Nach Erhebungen im Sommer 2021 gab es in allen deutschen Gefängnissen etwa 3.400 Insassinnen und Insassen, die eine Ersatzhaft verbüßten, weil sie nicht der Lage waren, eine gegen sie verhängte Geldstrafe zu bezahlen. Das ZDF-Magazin „Royale“ ging zusammen mit dem Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. der Frage auf den Grund, wie hoch der Anteil der Betroffenen war, die Geldbußen wegen Schwarzfahrens mit einer Ersatzhaft verbüßen mussten. Das Resultat war ein Anteil von etwa 25 Prozent (850 Personen). Ein Tag im Gefängnis kostet pro Person deutschlandweit im Schnitt 143 Euro (Minimalwert 98 Euro, Maximalwert 188 Euro). Das heißt, pro Jahr belaufen sich die Gesamtaufwendungen für die Ersatzhaft für Schwarzfahrer auf rund 44,36 Millionen Euro. Sie gehen zu Lasten der Steuerzahler. Hier ist zusätzlich zu beachten, dass die Zahl der Ersatzhaften durch die Mobilitätseinschränkungen seit Beginn der Coronakrise signifikant gesunken ist. Im Sommer 2019 lag sie bei 4.482 Personen mit einem Anteil von mehr als 1.100 in Ersatzhaft befindlichen Menschen, die Geldbußen fürs Schwarzfahren nicht bezahlen konnten.

Linken-Fraktion verweist auf Unverhältnismäßigkeit der Ersatzhaft

Die Unverhältnismäßigkeit wird bei einem Vergleich der genannten Kosten mit dem von Schwarzfahrern angerichteten Schaden deutlich. Er liegt beispielsweise im innerstädtischen Nahverkehr selbst bei mehrfachem Schwarzfahren in der Regel im unteren zweistelligen Bereich. Trotzdem fallen die Geldstrafen nach dem Paragrafen 265a des Strafgesetzbuchs (Erschleichen von Leistungen) oftmals sehr hoch aus. Deshalb fordern Soziologinnen und Soziologen sowie eine steigende Zahl von Juristen und Juristinnen ein Umdenken bei der Art der Bestrafung. Dabei verweisen sie auf die Tatsache, dass mehrheitlich Menschen betroffen sind, die in Armut leben oder sogar sich zur Gruppe der Obdachlosen zählen. Die Frage ist, wie eine andere Strafe aussehen könnte. Geeignete Vorschläge liegen bereits auf dem Tisch. Sie fordern als Alternative die Möglichkeit der Ableistung gemeinnütziger Arbeit. Auch eine unmittelbare Wiedergutmachung wäre möglich. Denkbar ist die Erbringung einfacher Arbeitsleistungen bei den geschädigten Verkehrsbetrieben beispielsweise durch die Reinigung von Bussen, Bahnen und Zügen.

Ersatzhaften für Geldstrafen bei Schwarzfahrten zerstören komplette Lebensläufe

Unserer Redaktion ist ein Fall aus Sachsen bekannt, bei dem eine solche Ersatzhaft das Leben einer jungen Frau komplett zerstört hat. Sie richtete bei insgesamt sechs Schwarzfahrten mit der Straßenbahn einen Schaden von 7,80 Euro an. Weil sie die dafür verhängte Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde sie in Ersatzhaft gesteckt. Zu diesem Zeitpunkt war sie schwanger und brachte ihr Kind im Gefängnis zur Welt. Dort wurde sie von ihrem Baby getrennt. In der Folge entwickelte sie eine so schwere psychische Störung, dass sie sich nach der Haftentlassung in eine mehrmonatige stationäre Behandlung in der Psychiatrie begeben musste. Dort wurde sie von mehreren Ärzten als lebenslang erwerbsunfähig eingestuft. Allein dieser eine Fall kostet die Steuerzahler bei der Zugrundelegung der durchschnittlichen Lebenserwartung mehr als eine halbe Million Euro.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/1391, StGB, Open Knowledge Foundation

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