Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Lebensmittelwarnungen: Prüfen Sie Ihre Bestände!

Haben Sie vor dem langen Feiertagswochenende Rügenwalder Teewurst gekauft? – Dann sollten Sie Ihre Bestände jetzt einer genaueren Prüfung unterziehen. Der Hersteller Rügenwalder Mühle Carl Müller GmbH & Co. KG hat einen Rückruf starten müssen. Betroffen von dem Rückruf ist Thekenware mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 13.05.2015 mit der Chargennummer L GE 530302. Genau das ist das Problem dabei. Der Verbraucher selbst kann nicht prüfen, ob seine grobe Teewurst betroffen ist oder nicht.

Wer genauere Informationen dazu haben möchte, kann sich unter der Rufnummer 04403 66345 an die Hotline des Herstellers wenden. Vor dem Verzehr der betroffenen groben Teewurst wird dringend abgeraten, da Verunreinigungen mit dem Bakterium Escherichia coli sowie mit dem Toxin-Gen stx1 nachgewiesen wurden. Betroffen sind folgende Bundesländer:
• Baden-Württemberg
• Bayern
• Hessen
• Niedersachsen
• Nordrhein-Westfalen
• Rheinland-Pflaz
• Sachsen
• Thüringen

Was sollte man über Escherichia coli wissen?

Von diesem Bakterium gibt es sowohl harmlose Stämme als auch solche, die beim Menschen Krankheiten auslösen können. Am häufigsten kommen in Fleischprodukten und im Trinkwasser die Stämme der EHEC- sowie der EPEC- und der EIEC-Gruppe vor. Allen ist gemeinsam, dass sie schwere Durchfälle auslösen können. Durch die Bakterien der EHEC-Gruppe können sämtliche Anzeichen einer schweren Lebensmittelvergiftung mit Bauchkrämpfen, Erbrechen und Durchfall verursacht werden. Sollten Sie derartige Anzeichen nach dem Genuss der groben Rügenwalder Teewurst bei sich feststellen, wird zu einer sofortigen Vorstellung beim Arzt geraten.

Quelle: Bundesministerium für Verbraucherschutz

About Author