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Kommt die Impfpflicht auch in Deutschland?

Impfen ist wichtig, nur wenn die Impfquote in der Bevölkerung ausreichend hoch ist, können bestimmte Erkrankungen tatsächlich ausgerottet werden. Allerdings sehen immer mehr Menschen Impfungen kritisch und verweigern diese nicht nur sich selbst, sondern auch dem Nachwuchs. Grund genug für die Bundesregierung, jetzt härter gegen Impfmuffel vorzugehen.

Kitas sollen Eltern melden, die nicht impfen lassen

Laut einem aktuellen Gesetzentwurf, der am 01. Juni 2017 im Bundestag beschlossen werden soll, sollen Kitas künftig Eltern beim Gesundheitsamt melden, wenn sie bei der Anmeldung ihres Nachwuchses keinen Nachweis über eine erfolgte Impfberatung erbringen können.

Mit dieser Maßnahme erhielten die Gesundheitsämter eine Möglichkeit, auf die Eltern direkt zuzugehen und sie zur Impfberatung einzuladen, so die Begründung für den Gesetzentwurf seitens des Bundesgesundheitsministeriums. Schon seit Mitte 2015, als das Präventionsgesetz in Kraft trat, ist der Nachweis über eine Impfberatung bei der Kita Pflicht. Wer sich gegen die Beratung weigert, muss mit Bußgeldern bis zu 2.500 Euro rechnen. Allerdings lag die Entscheidung darüber, ob die Eltern gemeldet werden, bisher bei den Kitas selbst. Das soll sich künftig ändern.

Eine Impfpflicht, wie sie kürzlich in Italien eingeführt wurde, hatte Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe bislang allerdings ausgeschlossen.

Kritik an Meldung der Impfgegner

Gröhe begründet seinen Gesetzesentwurf mit den steigenden Zahlen an Masernfällen. Er erklärte, es dürfe „niemanden kalt lassen“, dass immer noch „Menschen an Masern sterben“. Daher müsse man die Regelungen rund um den Impfschutz verschärfen. Allerdings sind auch die Kritiker nicht weit. Der Bundesrat etwa kritisierte bereits, dass das Gesetz nicht umsetzbar sei. Die Kitas dürften schon aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Namen der Eltern an das Gesundheitsamt melden.

Aus der Bundesregierung kam dazu Widerspruch. Mit dem neuen Gesetz wolle man ja genau die gesetzliche Grundlage schaffen, um die Meldung der Eltern rechtlich auf einwandfreie Füße zu stellen. Außerdem umfasse der Gesetzentwurf weitere Maßnahmen, um die Meldepflicht bei Infektionskrankheiten auszuweiten. Unter anderem gehört dazu, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) bis 2021 ein elektronisches System für den Infektionsschutz aufbauen soll.

Quelle: dpa

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