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Psychologische Onlineberatung – aber bitte mit Siegel

Gerade bei Start-Ups boomt die psychologische Onlineberatung. Genau das sieht der Berufsverband Deutscher Psychologen jedoch kritisch. Deshalb hat man sich jetzt entschlossen, ein Siegel zu entwickeln, mit dem besonders gute Online-Angebote für die psychologische Beratung ausgezeichnet werden sollen. Das neue Gütesiegel des Berufsverbands Deutscher Psychologen (BDP) soll die Qualität von Apps und ähnlichen Angeboten auf einen Blick sichtbar machen, wie der Verband nach dem entsprechenden Beschluss am Sonntag in Hamm mitteilte.

Start-Ups für psychologische Onlineberatung auf dem Vormarsch

So gab der BDP an, dass die Zahl der Start-Ups im Bereich psychologische Onlineberatung in den letzten Jahren deutlich zugenommen habe. Auch der Anteil psychotherapeutischer Angebote ist massiv gestiegen. Der Verband beobachtete dabei, dass bei einigen der Start-Ups die Qualität nicht gewährleistet werden konnte.

Problematisch sind vor allem Fälle, in denen zweifelhafte Angebote psychisch kranken Menschen offeriert werden und dann die eigentlich korrekte Behandlung verzögert oder gänzlich verhindert wird, erklärte Julia Scharnhorst vom BDP. Insgesamt sieht der BDP die Internetangebote jedoch als wichtige Ergänzung für die bestehenden Interventionsformen. Nur dürfen diese eben nicht durch skrupellose Geschäftemacher in Verruf geraten.

Wer erhält das neue Gütesiegel „Psychologisches Gesundheitsangebot“?

Um das neue Gütesiegel, das unter dem Namen „Psychologisches Gesundheitsangebot“ ins Leben gerufen werden soll, zu erhalten, müssen die Betreiber der Onlineportale einen Antrag stellen. Das Gütesiegel wird jeweils für ein Jahr vergeben und verlängert sich automatisch, wenn keine Änderungen an dem Onlineportal vorgenommen werden. Bei Änderungen am Inhalt, ohne dass eine Nachprüfung erfolgt, erlischt die Gültigkeit des Siegels. Die Kosten für die Siegelvergabe müssen die Seitenbetreiber selbst tragen.

Für die Siegelvergabe prüft der BDP zunächst, ob die Inhalte auf der Webseite oder innerhalb einer App auf abgesicherten, psychologischen Erkenntnissen beruhen. Außerdem müssen die Nutzer über etwaige Risiken aufgeklärt werden. Zudem wird geprüft, ob eine ausreichende Aufklärung der Nutzer über die Daten erfolgt, die erfasst werden. Außerdem prüft der BDP, ob die Datenerfassung auf verschlüsseltem Wege erfolgt.

Kooperationen, etwa mit der Pharmaindustrie, müssen zudem gut sichtbar sein. Bei Symptomatiken, die krankheitsrelevant sind, müssen die Nutzer der Seiten und Apps zusätzlich an eine professionelle Heilbehandlung verwiesen werden. Der Verantwortliche für das Angebot sowie die Angaben zu seiner Erreichbarkeit müssen im Impressum einsehbar sein. Inhalte psychologischer Art müssen für die Vergabe des Siegels außerdem von reiner Werbung getrennt werden.

Quelle: AFP

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