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Kinofilm aus dem Jahr 1981 beschäftigte den Bundesgerichtshof

Bronze figurine of Lady Justice with her scales

Der Kinofilm „Das Boot“ aus dem Jahr 1981 war Gegenstand des Verfahrens BGH I ZR 176/18. Dabei ging es um Vergütungen, die durch eine Wiederholung des Films im TV-Programm fällig werden.

Die streitenden Parteien im BGH-Verfahren zum Film „Das Boot“ sind der Chefkameramann der Filmcrew und die öffentlich-rechtlichen TV-Sender. Der BGH hob in seiner Entscheidung das zuvor vom Oberlandesgericht Stuttgart im Jahr 2028 unter dem Aktenzeichen 4 U 2/18 gefällte Urteil auf.

Wie positioniert sich der BGH in dem Urteil zum Film „Das Boot“?

Die Richter am Bundesgerichtshof kamen zu der Schlussfolgerung, dass die vom Oberlandesgericht Stuttgart vorgenommene Berechnung der Wiederholungsvergütung falsch ist. Sie hatten diese auf der Basis der vollständigen Pauschalvergütung durchgeführt, die der Chefkameramann damals erhalten hatte. Tatsächlich darf die Berechnung jedoch nur den Teil berücksichtigen, der in seiner Pauschalvergütung als Anteil für TV-Ausstrahlungen enthalten war. Nach der Korrektur der Berechnung sieht der BGH ein Missverhältnis aus der Vergütung und den Gewinnen der TV-Sender aus der Wiederholung nicht unbedingt für gegeben an. Ein solches Missverhältnis wäre jedoch nach dem Paragrafen 32a des Urheberrechtsgesetzes für eine Wiederholungsvergütung notwendig. Deshalb wurde der Fall zur Entscheidung unter Berücksichtigung der Korrekturen und der BGH-Hinweise an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen. Interessant ist ein weiterer Passus in der BGH-Entscheidung. Danach kann der Gewinn der Wiederholung auf der Basis der Kosten geschätzt werden, die für eine anderweitige Füllung des Programmplatzes entstanden wären. Dabei können auch die Vergütungen herangezogen werden, die andere Filmschaffende als Wiederholungsvergütungen erhalten.

Wissenswerte Fakten rund um den Film „Das Boot“

Der Kriegsfilm rund um ein deutsches U-Boot kam im jahr 1981 in die Kinos. Als Drehbuchautor und Regisseur war Wolfgang Petersen zuständig. Die Musik schuf Klaus Doldinger. Als Chefkameramann wurde Jost Vacano vom Produzenten Günter Rohrbach verpflichtet. In die Hauptrollen schlüpften beispielsweise Jürgen Prochnow, Herbert Grönemeyer, Martin Semmelrogge, Uwe Ochsenknecht und Jan Fedder. Noch heute gilt „Das Boot“ als einer der besten Filme rund um den II. Weltkrieg. Er kassierte im Jahr 1983 ein halbes Dutzend Oscars. Außerdem durften sich die Beteiligten über einen Bayerischen Filmpreis, eine Goldene Leinwand, einen Deutschen Filmpreis sowie zwei Goldene Kameras freuen.

Quelle: Bundesgerichtshof I ZR 176/18

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