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Kindeswohlgefährdung: Jugendämter 2015 deutlich aktiver

Die Anzahl der im Jahr 2015 durch die deutschen Jugendämter eingeleiteten Verfahren zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung ist gegenüber dem Vorjahr um 4,2 Prozent angestiegen. Das teilte das Statistische Bundesamt zu Wochenbeginn mit. Insgesamt beschäftigten sich die Jugendämter 2015 bundesweit mit 129.000 Fällen, in denen eine Gefährdung des Kindeswohls eingeschätzt wurde. Doch eine Zahl ist noch erschreckender. In 20.800 Fällen wurde bei den Ermittlungen eine akute Kindeswohlgefährdung bestätigt. Diese Zahl stieg von 2014 auf 2015 um 11,7 Prozent. Bei weiteren 24.200 Fällen wurde eine latente Kindeswohlgefährdung festgestellt. Außerdem führten die Ermittlungen in 42.200 Fällen zu der Einschätzung, dass in den Familien Hilfsmaßnahmen unumgänglich sind.

Was waren die Hauptgründe für die Aktionen der Jugendämter?

Mit 67,3 Prozent machte eine festgestellte Vernachlässigung das Eingreifen der Jugendämter notwendig. Bei rund 27 Prozent der wegen Kindeswohlgefährdung betreuten Familien konnte eine psychische Misshandlung nachgewiesen werden. Bei 23,1 Prozent der Kinder gab es belegbare Hinweise für körperliche Misshandlungen. Rund 4,4 Prozent der untersuchten Kinder und Jugendlichen wiesen Anzeichen für sexuellen Missbrauch auf.

Die meisten Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung erhielten die Jugendämter mit 21,7 Prozent von der Polizei, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten. In 12,4 Prozent der Fälle kamen die Hinweise von den Betreuern der Kitas und den Lehrern in den Schulen. 12,2 Prozent der Fälle von Kindswohlgefährdung wurden von Nachbarn oder Freunden aufgedeckt. Weitere 10,9 Prozent der Ermittlungen wurden nach anonymen Hinweisen von den Jugendämtern gestartet.

Jüngere Kinder waren besonders oft betroffen

Vor allem bei Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ist der Anteil der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung mit 23,4 Prozent sehr hoch. Der Anteil der vernachlässigten oder missbrauchten Kinder im Alter zwischen drei und fünf Jahren lag im Jahr 2015 bei 19,4 Prozent. Kinder zwischen sechs und neun Jahren waren in 22,1 Prozent der Fälle betroffen. In der Altersgruppe der 10- bis 13-Jährigen wurde eine Kindeswohlgefährdung in 18,3 Prozent der gesamten Fälle festgestellt. Der Anteil der 14- bis 17-Jährigen machte 16,8 Prozent aus.

Quelle: destatis.de

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