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Karl Dall hat noch keinen endgültigen Freispruch

Erst kurz vor Weihnachten durfte sich der beliebte Entertainer Karl Dall darüber freuen, dass das Bezirksgericht in Zürich Vorwürfe zurückgewiesen hatte, nach denen Karl Dall eine Journalistin vergewaltigt haben soll. Wie der Schweizer „Tages-Anzeiger“ mitteilte, hat die Staatsanwaltschaft angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Karl Dall wird sich also noch einmal vor Gericht verantworten müssen.

Entscheidung steht noch nicht hundertprozentig fest

Wie die Pressesprecherin der für den Fall Karl Dall zuständigen Oberstaatsanwaltschaft in der Ausgabe des „Tages-Anzeiger“ vom 17. Januar 2015 mitteilte, will die Behörde allerdings erst noch die Begründung des im Dezember 2014 gefällten Urteils abwarten. Diese steht bisher noch aus. In der Beweisaufnahme waren die Züricher Richter auf Widersprüche in den Aussagen des angeblichen Opfers gestoßen. Dabei handelt es sich um eine ehemalige Journalistin, die angegeben hatte, von Karl Dall in ihrem Hotelzimmer überwältigt und zum Sex gezwungen worden zu sein. Die Glaubwürdigkeit der 43-Jährigen wurde auch deshalb angezweifelt, da sie bereits in zwei Fällen rechtskräftig mit dem Vorwurf des Stalkings verurteilt wurde.

“Auge zu und durch“ –Buchtitel wird zum Lebensmotto

Im Jahr 2006 veröffentlichte Karl Dall seine Autobiografie mit dem Titel „Auge zu und durch“. Etwas Anderes wird ihm jetzt auch nicht übrig bleiben. Der inzwischen fast 74-jährige Komiker ist mit seiner Karriere noch lange nicht zu Ende. Erst im Oktober 2012 hatte er Neuland betreten, indem er mit „Der Opa“ als Theaterschauspieler auf die Bühne ging. Zuvor war er vor allem durch seine Shows „Karls Kneipe“ und „Die Karl Dall-Show“, durch die Mitwirkung bei „7 Tage, 7 Köpfe“ und „Verstehen Sie Spaß“ und Auftritte in zahlreichen Filmen bekannt geworden. Auch als Musiker war und ist Karl Dall erfolgreich tätig.

Quelle: Tages-Anzeiger

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