Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Kann man Lebensmittel mit abgelaufenem MHD noch essen?

Viele Menschen regen sich derzeit darüber auf, dass es in der Politik Bestrebungen gibt, für einige Lebensmittel die Pflicht zur Kennzeichnung mit einem Datum für die Mindesthaltbarkeit abzuschaffen. Dabei ist die Aufregung völlig überflüssig, wenn man einen Blick darauf wirft, was das MHD eigentlich ist.

Das MHD ist eine Garantie der Hersteller

Das Mindesthaltbarkeitsdatum, oder kurz MHD, sagt nicht aus, dass das Lebensmittel nach Ablauf dieses Datums nicht mehr genießbar ist. Vielmehr handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Garantie der Hersteller, dass bis zu diesem Datum das Lebensmittel bei ordnungsgemäßer Lagerung seine volle Qualität behält. Deshalb findet sich in diesem Begriff auch der Bestandteil „Mindest“. Theoretisch könnte man bis zu diesem Datum Lebensmittel zurückgegeben, wenn es qualitative Mängel gibt.

Dass die Hersteller eine solche Garantie natürlich nur für einen deutlich kürzeren Zeitraum abgeben, als ihre Produkte nach den praktischen Erfahrungen die Qualität behalten, ist völlig selbstverständlich. Die Konsequenz daraus ist, dass beispielsweise Kaffee, Reis, Nudeln, Konserven und Co. auch lange über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus noch die volle Qualität haben.

Gibt es ein Verkaufsverbot für Ware mit abgelaufenem MHD?

Nein, das deutsche Lebensmittelrecht kennt kein Verkaufsverbot für Waren mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum. Im Paragrafen 11 des LFGB findet sich lediglich eine Verpflichtung der Anbieter, die MHD-Ware sorgfältig zu kontrollieren und sie mit einer speziellen Kennzeichnung zu versehen. Das bedeutet, dass hier die Umstände des Einzelfalls eine wichtige Rolle spielen.

Anders ist die gesetzliche Lage beim Verbrauchsdatum, welches an der Kennzeichnung „zu verbrauchen bis…“ zu erkennen ist. Lebensmittel, die nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung so markiert werden müssen, dürfen nach dem Ablauf dieses Datums nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Gibt es Besonderheiten bei einigen Lebensmitteln?

Besonders strenge Ansprüche werden hierzu in der so genannten „Hackfleischverordnung“ gestellt. Der Grund ist, dass Hackfleisch ein überdimensional hohes Risiko für einen Befall mit gefährlichen Bakterien aufweist. Wer als Händler oder Gastronom mit Hackfleisch arbeitet, muss üblicherweise auch mit häufigen Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachung rechnen. Werden Verstöße festgestellt, kann das im Einzelfall sogar zur sofortigen Schließung eines Geschäfts führen.

Eine weitere Besonderheit gibt es bei Eiern. Dort werden von sorgfältig arbeitenden Betrieben üblicherweise zwei verschiedene Daten auf der Verpackung angegeben. Einerseits findet sich ein Datum, bis zu dem Eier ungekühlt gelagert werden können. Darüber hinaus ist eine Frist ausgewiesen, in der gekühlt gelagerte Eier verbraucht werden sollten. Um eine Angabe im Sinne des Verbrauchsdatums handelt es sich dabei nicht. Diese Daten sind rechtlich als Mindesthaltbarkeitsdatum zu betrachten.

Fazit: Wer Lebensmittel mit abgelaufenem MHD einfach wegwirft, ohne sich deren Qualität anzuschauen, der verschenkt bares Geld.

About Author