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Ist der Hartz-IV-Satz noch angemessen?

Vor allem viele Betroffene fragen sich, warum der Hartz-IV-Satz nicht deutlicher erhöht wird. Mit ihrer Verwunderung sind sie nicht allein. Doch die Regierung hat gute Gründe, wie ein Blick hinter die Kulissen beweist.

Theoretisch müsste der Hartz-IV-Satz tatsächlich deutlich höher liegen, als er aktuell tatsächlich gezahlt wird. Doch die Bundesregierung rechnet viele Positionen aus dem normalen Lebensbedarf heraus. Das geschieht nicht nur, um die Ausgaben unmittelbar bei dieser staatlichen Leistung gering zu halten, sondern die Regierung hat auch die Steuereinnahmen im Auge.

Wie wird der Hartz-IV-Satz aktuell berechnet?

Eigentlich sollte das Einkommen zugrundegelegt werden, welches die 20 Prozent der Menschen mit dem geringsten Einkommen zur Verfügung haben. Diese Zahl hatte Angela Merkel auch 2018 noch einmal benannt. Allerdings stimmt das nicht mehr, denn bereits seit 2011 dienen nur noch die unteren 15 Prozent als Berechnungsgrundlage. Besonders fatal ist die Tatsache, dass dabei auch die Menschen berücksichtigt werden, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens Ansprüche auf staatliche Leistungen hätten, diese aber aus Scham oder wegen des hohen bürokratischen Aufwands nicht beantragen. Immerhin verzichten vier von zehn eigentlich Bezugsberechtigten auf die Beantragung.

Doch das ist längst nicht alles. Aus dem so ermittelten Bedarfswert werden zusätzlich einige Positionen herausgerechnet. Sie umfassen neben den Ausgaben für Tabak und Alkohol (was noch verständlich wäre) auch die Ausgaben für Verkehrsmittel. Viele Experten kritisieren die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze deshalb als „methodisch unsauber“, wobei einige Experten (beispielsweise der an der Hochschule Koblenz tätige Sozialwissenschaftler Stefan Sell) sogar den Begriff „statistische Manipulation“ verwenden.

Niedrige Hartz-IV-Sätze sichern hohe Steuereinnahmen

Die Bundesregierung hat gleich eine doppelte Motivation dafür, die Hartz-IV-Sätze auf einem niedrigen Niveau zu halten. Einerseits werden die Ausgaben begrenzt. Andererseits würde ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu führen, dass sich bei einer Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze die Grundfreibeträge bei der Einkommenssteuer erhöhen würden. Die Redaktion „Monitor“ hat errechnet, dass bei einer „sauberen Berechnung“ die Hartz-IV-Sätze der Grundfreibetrag um 1.860 Euro pro Jahr steigen müsste. Das würde für die Regierung Steuereinbußen in Höhe von rund 15 Milliarden Euro pro Jahr bedeuten. Sozialwissenschaftler Stefan Sell hält das für den Hauptgrund der stagnierenden Entwicklung der Hartz-IV-Sätze.

Mögliche Erhöhungen werden sehr kontrovers diskutiert

Deutlich höhere Hartz-IV-Sätze würden aber auch ein erhebliches Risiko nach sich ziehen. Schon jetzt ist der Bezug von Hartz IV für viele Bedarfsgemeinschaften lukrativer, als einen Job mit einer Entlohnung auf der Basis des Mindestlohns anzunehmen. Viele Betroffene geben ganz offen zu, dass sie sich genau deshalb lieber „in der sozialen Hängematte“ ausruhen. Beispiele dafür finden sich unter anderem in der RTL-II-Sendung „Armes Deutschland – Stempeln oder abrackern?“. Das heißt, die Bundesregierung muss die Anreize für die Aufnahme einer Tätigkeit verstärken. Dafür müsste der Mindestlohn spürbar angehoben werden. In der Folge erhöht sich der Umfang der steuerpflichtigen Anteile des Lohns, womit die von der Bundesregierung befürchteten Ausfälle bei der Einkommenssteuer größtenteils ausgeglichen werden könnten. Außerdem würde die Höhe der Beiträge steigen, die in die Sozialversicherung fließen.

Quelle: ARD

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