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Wohnkosten bei ALG II: Bei vielen Betroffenen bleiben Lücken

Beim Bezug von ALG II werden auch die Wohnkosten vom Amt übernommen. Doch viele Bedarfsgemeinschaften müssen nicht übernommene Differenzen selbst tragen. Das war Bestandteil einer Kleinen Anfrage der Linken.

Der Grund dafür ist, dass bei der Übernahme der Wohnkosten bei ALG II ein Angemessenheitsgrundsatz einfließt. Dabei können die Kommunen und Arbeitsämter selbst festlegen, was sie als angemessen erachten. In der Anfrage der Linken wird ein Gutachten benannt, welches die Bundesregierung selbst in Auftrag gegeben hat. Dort lautet die Schlussfolgerung, dass der Umgang mit den Wohnkosten in vielen Fällen nicht sachgerecht erfolgt. Außerdem wurden erhebliche regionale Unterschiede festgestellt. Danach berücksichtigen viele Jobcenter und Kommunen die Tatsache nicht, dass es inzwischen Regionen gibt, in denen keine preiswerten Wohnungen zu bekommen sind.

Welche Einsparungen erzielen Jobcenter durch nicht anerkannte Wohnkosten?

Im Jahr 2011 belief sich die bundesweite Differenz aus den tatsächlich anfallenden und anerkannten Wohnkosten auf rund 692.000 Euro. Im Jahr 2015 erreichte diese Summe mit rund 550.200 Euro einen Tiefstand und steigt seither wieder an, denn im Jahr 2017 belief sie sich auf rund 561.400 Euro. Spitzenwerte lieferten 2011 Rheinland-Pfalz mit 7,5 Prozent nicht anerkannten Wohnkosten. Auf den vorderen Plätzen fanden sich damals auch das Saarland mit 6 Prozent und Baden-Württemberg mit 5,8 Prozent Differenz. Rheinland-Pfalz war auch 2017 mit 4,9 Prozent nicht anerkannter Wohnkosten der Spitzenreiter. Den zweiten Platz belegt mit 4,1 Prozent das Saarland und mit 4,0 Prozent landet Bayern auf dem dritten Rang. Die geringste Differenz zwischen den tatsächlichen und den anerkannten Wohnkosten wies 2017 Bremen mit 2,2 Prozent auf.

Welche Landkreise waren 2017 bei den Wohnkosten besonders geizig?

Empfänger von ALG II müssen in einigen Kommunen mit noch deutlich höheren Anteilen rechnen, die sie vom Grundbedarf selbst tragen müssen. Im Emsland wurden 2017 stolze 12,7 Prozent der Wohnkosten nicht anerkannt. In Oldenburg waren es 10,9 Prozent. Der Landkreis Freyung-Grafenau brachte es zeitgleich auf 10,7 Prozent. Interessanterweise ist der Anteil der nicht übernommen Wohnkosten in einigen Hotspots mit besonders hohen Mieten vergleichsweise niedrig. Das zeigt ein Blick auf die Bayerische Landeshauptstadt München, denn dort wurden nur 3,7 Prozent der Wohnkosten nicht übernommen. Einen positiven Trend gibt es zumindest, denn die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die solche Differenzen selbst zahlen müssen, ist rückläufig. Im Jahr 2011 waren noch 1.173.469 Bedarfsgemeinschaften betroffen. Im Jahr 2017 wurden bundesweit 588.387 Bedarfsgemeinschaften gezählt, bei denen Teile der Miete und der Betriebskosten nicht von den Jobcentern bezahlt wurden.

Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 10/3073

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