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Staat muss immer öfter Unterhaltsvorschuss zahlen

Wer Kinder in die Welt setzt, muss für diese auch aufkommen. Das gilt natürlich auch dann, wenn die beiden Eltern sich getrennt haben. Trotzdem sind beide für den Kindesunterhalt verantwortlich, doch genau daran hapert es oft. Denn mit den Unterhaltszahlungen nehmen es viele Eltern in Deutschland nicht so genau.

In der Folge springt Vater Staat ein und zahlt den Unterhaltsvorschuss an das Elternteil aus, bei dem das Kind lebt. Theoretisch kann der Staat sich diesen Unterhaltsvorschuss beim zahlungspflichtigen Elternteil wieder holen – doch immer seltener bekommt Vater Staat sein Geld zurück.

Unterhaltsvorschuss 2017 um 75 Prozent angestiegen

Alleine im letzten Jahr hat die Zahl der Alleinerziehenden, denen der Staat den Unterhalt für den Nachwuchs vorschießt, um 75 Prozent zugenommen. Das geht aus einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) unter Berufung auf einen Bericht des Bundesfamilienministeriums hervor.

Mitte letzten Jahres zahlte der Staat noch für 414.000 Kinder Unterhaltsvorschuss, Ende März 2018 waren es bereits 714.000 Kinder, die den staatlichen Unterhaltsvorschuss erhielten. Experten begründen den deutlichen Anstieg mit einer Gesetzesreform. Generell gilt: Zahlt der andere Elternteil keinen Unterhalt, so schießt der Staat den Unterhalt vor. Diese Regelungen zum Unterhaltsvorschuss wurden im letzten Jahr ausgeweitet. So wird der Unterhaltsvorschuss nicht mehr nur bis maximal zum zwölften Lebensjahr oder für höchstens 72 Monate gezahlt, sondern bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne Begrenzung der Leistungsdauer.

Große Kinder tauchen neu in der Statistik auf

Demnach tauchen insgesamt rund 200.000 Kinder über zwölf Jahren neu in der Statistik auf, da diese jetzt wieder in den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss fallen. Bei den Sechs- bis Elfjährigen ist die Zahl der Kinder, die dank der Neuregelung weiterhin Unterhaltsvorschuss erhalten, ebenfalls deutlich auf 313.000 angestiegen. Familienministerin Franziska Giffey von der SPD erklärte gegenüber der „SZ“, dass diese Neuregelung für viele Alleinerziehende eine echte Unterstützung sei.

Belastend ist die Neuregelung allerdings für den Steuerzahler. Denn alleine im letzten Jahr musste der Staat gut 1,1 Milliarden Euro für den Unterhaltsvorschuss aufbringen. Diesen kann er sich beim nicht zahlenden Elternteil normalerweise zurückholen. Das klappt aber immer seltener, denn 2017 bekam der Staat gerade einmal 209 Millionen Euro, weniger als ein Fünftel, zurück. Dafür gibt es zwei entscheidende Gründe: Bei vielen Eltern ist nichts zu holen, sie leben selbst am Existenzminimum oder es gelingt ihnen, dies den Behörden vorzugaukeln. Der zweite Grund besteht darin, dass die Behörden nicht über ausreichend qualifiziertes Personal verfügen, um die vielen anhängigen Fälle tatsächlich abzuarbeiten.

Quelle: dpa

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