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Innenministerkonferenz fordert Änderungen beim Einbürgerungsrecht

Am 6. Juni 2018 startet in Quedlinburg die nächste Konferenz der Innenminister der Innenminister der deutschen Bundesländer. Als eines der Hauptthemen wurde bereits im Vorfeld das Einbürgerungsrecht genannt. Dort wollen die Landesinnenminister die Bundesregierung zu Änderungen bewegen.

Die wichtigsten Forderungen rund um das Einbürgerungsrecht beziehen sich auf die Fristen, in welchen beim Nachweis von Einbürgerungsbetrug die deutsche Staatsbürgerschaft wieder entzogen werden kann.

Was soll sich beim deutschen Einbürgerungsrecht konkret ändern?

Nach den aktuell gültigen Bestimmungen haben die Behörden fünf Jahre Zeit, um Zuwanderern die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Die Konferenz der Landesinnenminister will eine Verlängerung dieser Frist auf zehn Jahre von der Bundesregierung fordern. Außerdem sollen die darauf anzuwendenden Voraussetzungen verschärft werden. Danach sollen nur noch die Einwanderer eine Chance auf eine deutsche Staatsbürgerschaft, die ihre Identität eindeutig beweisen können. Das gab Thomas Strobl in einem Interview im Vorfeld der Konferenz an. Er ist als Innenminister für Baden-Württemberg zuständig. Als Grund benannte er die Notwendigkeit, kriminellen Subjekten die Möglichkeit zu entziehen, sich durch eine deutsche Staatsbürgerschaft eine neue Identität zu verschaffen.

Die geforderte Verschärfung beim Einbürgerungsrecht ist begründet

Das baden-württembergische Innenministerium hat im Vorfeld der Konferenz eine Umfrage durchgeführt. Danach wurden 2017 bundesweit 400 Fälle einer falsch angegebenen Identität bei den vorgenommenen Einbürgerungen festgestellt. Ein Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft konnte allerdings nur in 48 Fällen erfolgen, weil bei allen anderen Betrügern die Frist für den möglichen Entzug bereits abgelaufen war. Das ist allerdings nur die Spitze des Eisbergs, denn die Innenministerien einiger Bundesländer führen dazu keine speziellen Statistiken.

Landesinnenminister wollen weitere Forderungen stellen

Die Verlängerung dieser Frist reicht den Innenministern der Bundesländer nicht aus. Sie wollen ergänzend Änderungen der Bestimmungen im deutschen Aufenthaltsrecht fordern. Wurden Schwerverbrecher abgeschoben, soll es nach dem Willen der Länderinnenmister künftig möglich sein, ein lebenslanges Einreiseverbot gegen die Täter zu verhängen. Als Beispiele für die dazu zählenden Straftaten wie Mord und Totschlag sowie Delikte benannt, von denen Risiken für die innere Sicherheit in Deutschland ausgehen.

Quelle: dpa

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