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HNO-Ärzte üben Kritik an Zuzahlungen für Hörgeräte

Der Deutsche Berufsverband der HNO-Ärzte bezeichnete die hohen Zuzahlungen für Hörgeräte in einem Statement wörtlich als ein „hausgemachtes Problem der Krankenkassen“. Als Grund dafür geben sie Verträge an, die von den Krankenkassen mit der Innung der Hörakustiker abgeschlossen werden.

Für die Hörgeräteversorgung gibt es eine Qualitätssicherungsvereinbarung, welche die Anforderungen des Paragrafen 135 des SGB V umsetzt. Sie schreibt eine Abnahme der von den Hörakustikern empfohlenen Hörgeräte durch einen HNO-Arzt vor. Doch zahlreiche Krankenkassen haben mit der Innung der Hörakustiker Zusatzverträge abgeschlossen. Nach den Angaben des Berufsverbands der HNO-Ärzte wird in diesen Verträgen auf die Anwendung dieser Qualitätssicherungsvereinbarung verzichtet.

Welche Konsequenzen haben die Zusatzverträge zur Hörgeräteversorgung?

Nach offiziellen Zahlen des GKV müssen 70 Prozent der schwerhörigen Patienten bei der Versorgung mit Hörgeräten einen erheblichen Eigenbeitrag leisten. Dabei handelt es sich um den Kostenanteil, der über den von den Krankenkassen pro Hörgerät erbrachten Festbetrag von aktuell rund 733 Euro hinaus geht. Der GKV-Spitzenverband legte Ergebnisse einer Patientenumfrage vor. Danach liegen die Eigenleistungen pro Hörgerät aktuell bei rund 585 Euro. Das lässt sich nicht mit der Tatsache vereinbaren, dass die gesetzlichen Krankenkassen nach dem Sozialgesetzbuch eine ausreichende Versorgung mit Sachleistungen ohne Mehrkosten für die Patienten erbringen müssen. Die HNO-Ärzte sind zudem der festen Überzeugung, dass in vielen Fällen eine gute Versorgung auch mit wesentlich günstigeren Hörgeräten möglich wäre. Sie sehen noch ein weiteres Problem bei der Folgeversorgung. Dabei bleiben die HNO-Ärzte häufig komplett außen vor. Dabei besteht das Risiko, das Erkrankungen unerkannt bleiben. Deshalb fordern sie, dass bei der Hörgeräteversorgung grundsätzlich eine Abnahme durch einen HNO-Arzt vorgeschrieben wird.

HNO-Ärzte fordern ein Hörsreening ab dem 50. Lebensjahr

Leider ist es eine traurige Tatsache, dass in Deutschland die Schwerhörigkeit bei vielen Patienten unentdeckt bleibt. Dazu tragen das meistens das langsame Voranschreiten und die Gewöhnung der Betroffenen bei. Nach den Angaben des Berufsverbands der HNO-Ärzte nimmt nur rund ein Drittel aller Patienten die Schwerhörigkeit tatsächlich im Sinne einer Erkrankung wahr. Das ist fatal, weil eine Schwerhörigkeit erhebliche Folgen hat. Professor Doktor Jan Löhler verweist beispielsweise auf die von einem geminderten Hörvermögen ausgelösten Veränderungen im Gehirn. Sie können eine Störung der kognitiven Fähigkeiten bis hin zu Depressionen auslösen. Außerdem gibt er als Folge eine Minderung der gesamten geistigen Leistungsfähigkeit sowie eine soziale Isolierung der Betroffenen an. Auch das Verletzungsrisiko von Schwerhörigen steigt, weil der Gleichgewichtssinn von den Hörleistungsminderungen beeinträchtigt wird. Deshalb sieht des der Berufsverband der HNO-Ärzte als notwendig an, die Hörfähigkeiten ab einem Alter von 50 Jahren regelmäßig mit einem Screening zu testen.

Quelle: Deutscher Berufsverband der HNO-Ärzte e.V.

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