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Hartz IV: INSM fordert Änderungen bei den Hinzuverdienstgrenzen

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (kurz INSM) schlägt Änderungen der Anrechnungspraxis beim Bezug von ergänzendem Hartz IV vor. Sie sind nach Meinung der Initiative aufgrund der aktuell fehlenden Motivation zur Vollzeitbeschäftigung notwendig.

Die Forderungen nach Änderungen der Hinzuverdienstgrenzen bei Hartz IV resultieren aus Daten, die vom Institut der deutschen Wirtschaft erhoben wurden. Danach ist es aktuell lohnenswerter beim Vollbezug von Hartz IV einen Zuverdienst mit einem Minijob zu erzielen, anstatt in eine umfangreichere Beschäftigung zu wechseln.

Wie sehen die Reformvorschläge der INSM genau aus?

Die derzeitigen Regelungen zum Hinzuverdienst bei Hartz IV enthalten eine Progression, die keine Motivation zur Erhöhung der wöchentlichen Stundenzahl bewirkt. Je höher der Hinzuverdienst wird, desto geringer machen sich die Freibeträge beim übrigbleibenden Lohn pro Stunde bemerkbar. Dabei sollte die Praxis im Interesse einer besseren Motivation genau umgekehrt sein. Genau darauf zielen die Vorschläge der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ab. Statt die Minijobber mit hohen prozentualen Freibeträgen zu belohnen, sollen danach künftig diejenigen mit mehr verfügbarem Einkommen belohnt werden, die auch mehr arbeiten. Bisher sinken die tatsächlich zusätzlich verfügbaren Stundenlöhne bei einer Vollzeitbeschäftigung auf weniger als ein Fünftel dessen, was in die Taschen der Hartz-IV-Empfänger in Minijobs fließt.

Wie verteilten sich die Bezieher von Hartz IV im Jahr 2018?

Nach den Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren gerade einmal 12 Prozent aller Bezieher von Hartz IV in Vollzeit tätig. 34 Prozent der Bezieher von ergänzendem Hartz IV arbeiteten in einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung. 32 Prozent der Empfänger ergänzender oder vollständiger Leistungen gingen einer geringfügigen Beschäftigung nach. Der Rest der Hartz-IV-Empfänger entfällt zu 5 Prozent auf Auszubildende und zu 8 Prozent auf Selbstständige. In dieser Verteilung zeigen sich die Defizite bei den Anreizen zur Vollbeschäftigung ganz deutlich.

Die INSM bemängelt zusätzlich, dass derzeit eher eine Motivation zur Minderung der Stundenzahl bei einer Erhöhung des Stundenlohns bei den Beziehern von ergänzendem oder vollständigem Hartz IV besteht. Das kann weder im Interesse der Bundesregierung noch im Interesse der Steuerzahler sein. Die Forderungen der INSM decken sich deshalb mit den Vorschlägen des Deutschen Instituts für Wirtschaft. Die IW-Experten schlagen vor, den Grundfreibetrag bei Zusatzeinkommen bis zu 300 Euro von derzeit 100 Euro auf 20 Euro pro Monat zu kürzen. Im Gegenzug sollen 35 Prozent des erzielten Einkommens im Bereich zwischen 1.400 Euro (Paare ohne Kinder) und 1.700 Euro (Bedarfsgemeinschaft mit Kind) nicht mit dem Hartz-IV-Anspruch verrechnet werden. Auf diese Weise blieben die Auswirkungen der Änderungen für die Bundesagentur für Arbeit kostenneutral.

Quelle: ISNM

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