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Handelsstreit – wie sich die EU gegen die USA wehrt

Im Handelsstreit mit den USA ist immer noch unklar, ob die Strafzölle auf Stahl und Aluminium ab Juni auch für Produkte aus der EU gelten. Die EU hat jetzt gehandelt und eine Liste mit US-Produkten, auf die die EU wiederum Strafzölle erheben könnte, offiziell bei der Welthandelsorganisation (WTO) eingereicht.

Der Umfang der dort hinterlegten Produkte beläuft sich auf 1,6 Milliarden US-Dollar bzw. 1,4 Milliarden Euro. Auf diese Höhe schätzt die EU auch den Schaden, wenn die US-Zölle auf Stahl und Aluminium kommen. Mehrere Dutzend US-Produkte sind betroffen, die mit Strafzöllen von zumeist 25 Prozent belegt werden sollen. Neben den Motorrädern, die schon länger im Gespräch sind, trifft es auch Whiskey, Tabak, Jeans, Erdnussbutter und Orangensaft. Die Zölle sollen ab dem 20. Juni gelten, wenn US-Präsident Trump nicht noch einlenkt.

US-Zölle für EU-Waren?

Die US-Zölle gelten bereits . Sie liegen bei 25 Prozent für Stahl und zehn Prozent für Aluminium. Bisher gibt es eine Ausnahmeregelung, nach der EU-Unternehmen von den Strafzöllen ausgenommen sind. Sie lief zunächst bis 01. Mai 2018, wurde jedoch bereits bis zum 01. Juni 2018 verlängert. Trotzdem gab US-Präsident Donald Trump bereits an, dass er EU-Unternehmen nicht dauerhaft von den Zusatzabgaben ausnehmen wolle.

Genau diese dauerhafte Ausnahmeregelung fordert aber die EU. Dafür bietet sie den USA Handelserleichterungen an. Trotzdem betonte man immer wieder, dass man sich nicht erpressen lassen werde. Verhandlungen über andere Themen könne es deshalb erst geben, wenn der Streit um die Zölle beigelegt sei. Sollten die USA die Ausnahmeregelung für EU-Unternehmen auslaufen lassen, hat die EU bereits mit den Vergeltungszöllen auf US-Produkte gedroht, die man bei der WTO angemeldet hat.

Auch Indien wehrt sich gegen US-Strafzölle

Bei der WTO ging ebenfalls eine Liste aus Indien ein. Das Land rechnet aufgrund der US-Zölle mit Schäden in Höhe von 165 Millionen Euro. Indien will deshalb ebenfalls Strafzölle erheben, etwa auf Sojaöl und Cashewnüsse aus den USA. Für Indien gelten die Strafzölle bereits seit Ende März, hier gab es keine Ausnahmeregelung.

Von Japan gab es bisher nur eine Mitteilung an die WTO, aus der hervorgeht, dass man sich das Recht vorbehalte, Gegenmaßnahmen gegen die US-Zölle einzuleiten. Japan gilt als einziger wichtiger und enger Verbündeter der USA, für den es keine Zollausnahme gibt.

Quelle: Reuters

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