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Gürtelrose: Krankenkassen sollen Impfung übernehmen

Die Gürtelrose ist eine sehr schmerzhafte Virusinfektion, gegen die man sich mit einer Impfung schützen kann. Diese wurde bisher von den Kassen allerdings nicht übernommen. Das soll sich jetzt ändern – zumindest für Patienten ab 60 Jahren und bei bestimmten Risikogruppen sogar früher.

Die Impfung gegen die Gürtelrose ist in Deutschland erst seit gut einem Jahr möglich. Die Impfkosten müssen laut einer Mitteilung des zuständigen Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) künftig von den Krankenkassen für alle Menschen ab 60 Jahren übernommen werden. Bereits ab 50 Jahren muss die Impfung übernommen werden, wenn andere Erkrankungen das Risiko für die Gürtelrose erhöhen.

Wer profitiert von den Neuregelungen?

Zu letzteren zählen vor allem Patienten mit Diabetes, die HIV-positiv sind oder ein allgemein geschwächtes Immunsystem haben. Auch Patienten mit einem systemischen Lupus erythematodes, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED), wie Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa, rheumatoider Arthritis, Asthma, chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen oder chronischer Niereninsuffizienz sollen die Impfung bereits ab 50 Jahren auf Kosten der Kasse bekommen.

Die Neuregelungen sorgen dafür, dass die Kassenleistungen den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) angepasst werden. Der neue Impfstoff ist ein Totimpfstoff. Es sind also nur Bruchteile des eigentlichen Krankheitserregers enthalten. Zuvor gab es bereits einen Lebendimpfstoff mit abgeschwächten Erregern, doch dieser wurde von der Stiko nicht empfohlen. Grund dafür: Er eignet sich nicht für Personen mit geschwächtem Immunsystem.

Für die Impfung benötigt man zwei Impfdosen im Abstand von zwei bis höchstens sechs Monaten. Diese werden direkt in den Muskel gespritzt. Die Impfung soll zu 90 Prozent vor der Gürtelrose schützen.

300.000 Betroffene jährlich in Deutschland

Wie das Robert-Koch-Institut (RKI) angibt, erkranken in Deutschland jährlich über 300.000 Menschen an der Gürtelrose, die auch als Herpes oder Zoster bezeichnet wird. Über zwei Drittel der erkrankten Personen sind über 50 Jahre alt. Bei etwa fünf Prozent der Erkrankten kommt es zu einer postzostischen Neuralgie. Diese Nervenschmerzen können auch Wochen oder Monate nach Abheilen des Hautausschlags noch auftreten.

Die Gürtelrose wird durch das Varicella-Zoster-Virus ausgelöst. Beim ersten Kontakt verursacht es die Windpocken, der Erreger überlebt aber ein Leben lang in den Nervenknoten im Rückenmark sowie in den Hirnnerven. Ist das Immunsystem geschwächt, kann das Virus sich auch noch Jahre später reaktivieren und zur Haut wandern.

Die klassische Gürtelrose macht sich zunächst über dumpfe Schmerzen an Bauch, Brust, Rücken oder Gesicht bemerkbar. Schlappheit, allgemeines Unwohlsein, Jucken und Kribbeln sind weitere Anzeichen der Erkrankung. Wenige Tage später zeigen sich die typischen roten Flecken, die eng nebeneinander liegen und gürtelförmig verteilt sind. Aus ihnen entstehen Bläschen, die wiederum mit einer hochansteckenden Flüssigkeit gefüllt sind.

Bei etwa zehn Prozent der Patienten kann die Erkrankung auch im Gesicht auftreten. Dabei können schwere Komplikationen auftreten, wie etwa Seh- und Hörminderungen oder gar eine einseitige Gesichtsmuskellähmung. Die Gürtelrose heilt aber meist binnen vier Wochen wieder aus, wenn sie richtig und früh genug behandelt wird.

Quelle: irb

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