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Grundsicherung im Alter: Was sagen aktuelle Zahlen & Fakten?

Euro-Banknoten

Die Zahl der Menschen, die neben ihrer Rente noch Leistungen der Grundsicherung benötigen, ist in Deutschland sehr hoch. Das belegen offizielle Zahlen.

Das Thema Grundsicherung im Alter sowie bei einer Erwerbsminderung stand im Fokus einer Kleinen Anfrage von AfD-Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Das von der Bundesregierung dazu vorgelegte Zahlenmaterial zeigt die Brisanz der Lage und beweist, dass die Einführung einer Grundrente zum 1. Januar 2021 ein dringend notwendiger Schritt war. Noch haben nicht alle berechtigten Rentner/-innen ihre dazugehörigen Bescheide und Nachzahlungen bekommen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Umstellung noch bis Ende 2022 dauern könnte.

Auch eine lange Erwerbskarriere ist kein Schutz vor Bedarf bei der Grundsicherung

Mit Stand Ende September 2021 lag der Bedarf der Grundsicherung (brutto) bei 851 Euro. In Deutschland erreichen rund 4,778 Millionen Rentner/-innen diesen Betrag aufgrund ihrer Rentenhöhe nicht. Sogar 95.741 Personen, die mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, benötigen zusätzliche Leistungen aus der Grundsicherung. Auch wer 40 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, ist vor dem Bedarf für eine Ergänzung nicht sicher. Das trifft deutschlandweit auf 385.144 Personen zu. Bei Beitragszeiten von 35 bis unter 40 Jahren steigt die Zahl der Betroffenen auf 776.920 Personen. 956.987 Rentner/-innen mit Beitragszeiten von mindestens 33 und weniger als 35 Jahren benötigen ebenfalls eine Ergänzung über die Grundsicherung.

Ursache der Notwendigkeit der Grundsicherung sind Tätigkeiten im Niedriglohnsektor

Ein allgemeiner Mindestlohn wurde in Deutschland erst zu Jahresbeginn 2015 eingeführt. Seit Jahresbeginn 2022 liegt er bei 9,82 Euro (brutto) je Stunde und soll ab Oktober 2022 auf 12,00 Euro pro Stunde steigen. Genau dort liegt der Grund dafür, dass so viele Menschen auf die Grundsicherung und die Erhöhungen der Zahlbeträge durch die neu eingeführte Grundrente angewiesen sind. Um nach 33 Beitragsjahren mit der Rente mindestens den Betrag der Grundsicherung zu erreiche, müsste der Stundenlohn nach den Angaben der Bundesregierung bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,2 Stunden (aktueller bundesweiter Durchschnitt) bei 17,72 Euro brutto gelegen haben. Bei 35 Beitragsjahren wäre ein Bruttolohn pro Stunde von 16,51 Euro notwendig. Bei 40 Beitragsjahren sinkt der Betrag auf 8,28 Euro und bei 45 Beitragsjahren auf 7,73 Euro.

Zahl der Empfänger der Grundsicherung mit anrechenbarem Einkommen steigt

Viele Betroffene mit niedrigen Alters- und Erwerbsminderungsrenten versuchen, die Versorgungslücke selbst zu schließen. Im Jahr 2010 gab es bundesweit 328.060 Rentner/-innen, die trotz Zusatzeinkommen auf die ergänzenden Zahlungen aus der Grundsicherung angewiesen waren. Bis zum Jahresende 2020 stieg die Zahl auf 454.680 Personen. Dabei spielen verschiedene Einkommensarten eine wichtige Rolle. Dazu zählen beispielsweise Zusatzrenten aus privaten Policen, Betriebsrenten, Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Leistungen für Kinder sowie anrechenbares Einkommen der Lebenspartner/innen und Einkünfte aus vorhandenem Vermögen.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/1252

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