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Grüne üben Kritik an beabsichtigten Änderungen im Zivilprozess

Am 9. August 2019 legte die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vor, der einige wesentliche Änderungen im Zivilprozess zum Inhalt hat. Dagegen richtete sich ein aktueller Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Dabei steht eine der beabsichtigten Änderungen im Zivilprozess besonders im Fokus. Nach dem Gesetzentwurf sollen Beschwerden gegen eine Nichtzulassung einer Revision durch den Bundesgerichtshofs nur dann zulässig sein, wenn der Beschwerdewert bei mindestens 20.000 Euro liegt. Dadurch sehen die Bundestagsabgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen die Gefahr, dass viele Grundsatzfragen nicht durch den Bundesgerichtshof (BGH) verbindlich geklärt werden können.

BGH muss durch andere Regelungen zum Zivilprozess entlastet werden

Mit der Mindestgrenze zum Beschwerdewert will die Bundesregierung den BGH entlasten, um dort anhängige Verfahren zu beschleunigen. An dieser Stelle sehen die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen eine andere Lösung. Die Überlastung des BGH ist auch der Tatsache geschuldet, dass dort viele Nichtzulassungsbeschwerden entschieden werden müssen. Pro Jahr fallen durchschnittlich 1.000 solcher Beschwerden beim BGH an. Vielfach sind sie ein Resultat der Praxis, Berufungen ohne mündliche Verhandlung abzuweisen. Die Ursache liegt sogar noch tiefer. Viele der überlasteten Regionalgerichte und Sozialgerichte weisen Klagen in der ersten Instanz sogar bei unklarer oder gegensätzlicher Beweislage ohne mündliche Verhandlung ab. Das sorgt dafür, dass immer mehr Verfahren von höheren Instanzen entschieden werden müssen. Das Übel sollte deshalb „an der Wurzel gepackt“ und schon den erstinstanzlichen Gerichten Entscheidungen ohne Verhandlung verboten werden.

Was kritisieren die Abgeordneten noch an den Änderungen im Zivilprozess?

Eine der Kritiken richtet sich gegen die Tatsache, dass der Gesetzesentwurf nach wie vor die Möglichkeit der Entscheidung durch Einzelrichter vorsieht. Bie Begründung des Antrags von Bündnis 90/Die Grünen fordert die Etablierung der Kollegialentscheidung als Standard. Zudem wird kritisiert, dass bei vielen Gerichten in Deutschland die Digitalisierung noch nicht ausreichend umgesetzt wurde. Als Beispiel benennen die Antragsteller Verhandlungen in Form von Videokonferenzen anstelle der aktuell üblichen Verhandlungen, bei denen die Vertreter der streitenden Parteien vor Ort anwesend sein müssen. In dieser Praxis sehen die Antragsteller erhebliche Nachteile des Gerichtsstandorts Deutschland vor allem bei Klägern und Beklagten aus dem gewerblichen Bereich.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/14028

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