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Gesetzlich verordnete Zwangsabgabe künftig auch auf Plastikbeutel

Am 2. März 2015 treffen sich im Brüssel die Minister, die für das Reglement des Wettbewerbs innerhalb der Europäischen Union zuständig sind. Sie haben heute auch über ein Gesetz zu befinden, bei dem es um eine Zwangsabgabe auf die im Einzelhandel üblichen Einkaufstüten aus Kunststoff geht. Sie soll von den einzelnen Ländern in Form konkreter Gebühren oder der Erhebung von Steuern umgesetzt werden.

Welches Ziel verfolgt die Zwangsabgabe auf die Plastikbeutel?

Das Ziel ist, die Verbraucher durch die Verteuerung der Plastikbeutel dazu zu bringen, auf Mehrwegbeutel oder Einkaufskörbe und Klappboxen umzusteigen. Mehrfach verwendbare Plastikbeutel (wie beispielsweise die Kühlhaltebeutel) sind von der Zwangsabgabe nicht betroffen. Auch die hauchdünnen Gemüsebeutelchen sollen bei der Zwangsabgabe auf Plastikbeutel ausgeklammert werden. Damit soll der Verbrauch bei den Plastikbeuteln innerhalb der Europäischen Union bis zum Jahr 2025 auf ein Fünftel des Verbrauchs im Jahr 2010 gesenkt werden. In Europa verwendet jeder Bürger derzeit im Durchschnitt 176 Plastikbeutel pro Jahr. Die Deutschen liegen mit 64 Plastikbeuteln weit unter dem Durchschnitt, was sicher auch daran liegt, dass einige Discounter bereits kostenlose Papiertüten als Ersatz anbieten. Dazu gehört beispielsweise die zu Edeka gehörende Kette Marktkauf.

Warum hält die EU diese Maßnahme für notwendig?

Kunststoffbeutel verbrauchen nicht nur begrenzt vorhandene Ressourcen in Form von Erdöl, sondern landen häufig nicht einmal in den Gelben Tonnen oder im Gelben Sack, sondern fliegen einfach in den Restmüll. Auf den Deponien dauert es mehrere Jahrzehnte, bis sich die Plastikbeutel zersetzen. Dabei gehen erhebliche Gefahren für die Umwelt von den Plastikbeuteln aus. Häufig werden sie vom Wind in die Flüsse und von diesen in die Ozeane getragen. Die Partikel, die beim Zerfall der Plastikbeutel entstehen, stellen ein enormes Risiko für viele Tierarten dar.

Quelle: Stern

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