Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Geothermie in Deutschland: Nutzung erfordert noch zu viel Bürokratie

Plenarsaal Bundestag

Diejenigen, die für die umfangreiche Bürokratie rund um die Geothermie zuständig waren., fordern nun einen schnellen und komplexen Bürokratieabbau.

Auf dem Energiesektor in Deutschland muss sich etwas tun, wenn nach dem Atomausstieg, dem Wegfall des russischen Erdgases und Erdöls auch der Kohleausstieg gelingen soll. Dabei stehen erneuerbare und klimafreundliche Energieträger im Fokus. Deshalb muss es auch nicht wundern, wenn aktuell die Nutzung der Geothermie in den Diskussionen eine große Rolle spielt. Doch dort finden sich in der momentanen Gesetzgebung zahlreiche Hürden. Deren Abschaffung fordert nun ein Antrag der CDU-Fraktion im Bundestag. Ein Fakt ist daran besonders bemerkenswert, denn schließlich war es die CDU-geführte Regierung unter Angela Merkel, die bereits mehr als ein Jahrzehnt Zeit hatte, die jetzt beanstandeten bürokratischen Hürden abzubauen. Nun heißt es in dem Antrag, dass alle rechtlichen Regelungen rund um die Geothermie in einem Gesetz gebündelt werden sollen.

Gesetzgebung rund die Geothermie in Deutschland

Wer die Erdwärme (gleich zu welchem Zweck) nutzen möchte, muss sich durch einen Wirrwarr gesetzlicher Regelungen kämpfen. Die Basis stellt der Paragraf 3 des Bundesberggesetzes dar, der Erdwärme im Absatz 3 als „bergfreie Bodenschätze“ einstuft. Im Zusammenhang mit dem dortigen Paragrafen 6 ergibt sich, dass das Bohren nach Erdwärme genehmigungspflichtig ist. Nach dem Paragrafen 8 des Bundesberggesetzes ist für die Nutzung eine zusätzliche Bewilligung erforderlich. Ausnahmen gibt es, wenn die Bohrungen und die Nutzung auf dem eigenen Grundstück erfolgen. Reichen die Rohrsysteme bis unter den Grundwasserspiegel, müssen zusätzlich die wasserrechtlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer beachtet werden. Noch komplizierter wird es bei Bohrungen, die mehr als 100 Meter in den Boden reichen sollen. Für solche Anlagen zur Nutzung der Geothermie wird in Deutschland ein bergrechtlicher Betriebsplan erforderlich. Das heißt, ein solches System hat den gleichen rechtlichen Status wie ein Bergwerk. Hinzu kommt ein typisch deutsches Phänomen, denn es gibt bereits einige Städte, in denen zusätzliche Regelungen auf kommunaler Ebene eingehalten werden müssen.

Welche Forderungen zur Geothermie stellt die CDU-Fraktion?

In dem Antrag heißt es, dass die Geothermie einen Vorrang gegenüber der Nutzung von Luftwärmepumpen bekommen sollen. Kommunen sollen per Gesetz dazu gezwungen werden, die oberflächennahe Geothermie in die kommunale Wärmeplanung einzubeziehen. Zudem soll sich die Bundesregierung finanziell bei der Erkundung von Quellen für die Tiefengeothermie beteiligen. Außerdem wird die Schaffung einer speziellen Versicherung für Schadensfälle gefordert. Sie wäre dringend notwendig, weil im Umfeld von Geothermiekraftwerken regelmäßig Erdbeben auftreten, bei denen Wissenschaftler inzwischen einen eindeutigen Zusammenhang mit dem Betrieb dieser Kraftwerke nachgewiesen haben. Dort fordert der Antrag 3D-Seismik-Untersuchungen als Standard vor Bohrungen für Anlagen der Tiefengeothermie. Zudem möchte die CDU-Fraktion die Nutzung der Geothermie auf die Wärmegewinnung beschränken, obwohl sich die Erdwärme (jedoch mit einer geringeren Effizienz) auch zur Stromerzeugung eignet. Ergänzend findet sich die Forderung, dass die Kommunen an den Erlösen der Geothermiekraftwerke beteiligt werden.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/8210, Bundesberggesetz

About Author