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GdP betont sinkende Hemmschwelle bei Gewalt gegen Polizeibeamte

Die Aussage zur Steigenden Häufigkeit von Gewalt kam von der Gewerkschaft der Polizei im Rahmen eines Treffens mit den neuen SPD-Chefs Esken und Walter-Borjans.

Die Gewerkschaftsvertreter prangerten die sinkende Hemmschwelle bei Gewalt gegen Polizeibeamte vor allem bei den alltäglichen Einsätzen an. Pro Tag werden im Durchschnitt 29 Attacken auf Polizistinnen und Polizisten registriert. Insgesamt waren davon nach den Angaben des Bundeskriminalamts rund 21.600 Polizeibeamte im Jahr 2018 betroffen.

Was besagt der BKA-Bundeslagebericht zur Gewalt gegen Polizeibeamte?

Vor allem die Zahl der Fälle in der Kategorie Widerstand gegen und tätlicher Angriffe auf die Staatsgewalt ist äußerst bedenklich. Sie stieg von 24.419 Fällen im Jahr 2017 auf 34.168 Fälle im Jahr 2018 an. Das entspricht einer Steigerungsrate von knapp 40 Prozent. Allerdings ist hier zu berücksichtigen, dass durch Gesetzesänderungen eine ganze Reihe neuer Straftatbestände unter diese Kategorie fallen. Die Änderungen betreffen beispielsweise den Paragrafen 114 des Strafgesetzbuchs, wo der Begriff des tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte deutlich ausgeweitet wurde. Seit den Änderungen reichen bereits offensichtlich feindselige Handlungen für die Einstufung als tätliche Angriffe im Sinne des Strafgesetzbuchs aus. Rückläufig ist dagegen die Zahl der öffentlichen Aufforderungen zu Straftaten. Sie lag 2017 noch bei 793 Fällen und ging auf 532 Fälle im Jahr 2028 zurück.

Gewalt gegen Polizeibeamte von Größe der Städte abhängig

Interessant ist ein Blick auf die Verteilung der Gewalt gegen Polizeibeamte abhängig von der Bevölkerungszahl der Ereignisorte. 30,2 Prozent aller Fälle von Widerstand und tätlichen Angriffen auf die Staatsgewalt entfallen auf Städte mit mehr als einer halben Million Einwohnern. Auf dem zweiten Rang landen mit 28,3 Prozent Kommunen mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern. Die wenigsten Fälle dieser Art gibt es mit 18,8 Prozent in Kleinstädten mit maximal 20.000 Einwohnern. Bei den Delikten nach Paragraf 125 des Strafgesetzbuchs (Landfriedensbruch) zeigen sich die Differenzen noch deutlicher. Mit einem Anteil von 67,6 Prozent werden Landfriedensbrüche am häufigsten in Metropolen mit mehr als einer halben Million Einwohnern begangen. Auf Kleinstädte mit bis zu 20.000 Einwohnern entfallen dagegen nur 3,9 Prozent der erfassten Fälle von Landfriedensbruch.

Quelle: Gewerkschaft der Polizei, Bundeskriminalamt

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