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„Foodsharing“ in Berlin vor dem Aus?

In Deutschland wird zu viel Essen gekauft und ebenso viel Essen landet im Müll. Laut Angaben des WWF beträgt die Lebensmittelverschwendung in Deutschland rund 18 Millionen Tonnen. So viel Essen landet Jahr für Jahr im Müll. Da ist es kein Wunder, dass auch die Politik das Problem erkannt hat und ein Ende der Lebensmittelverschwendung fordert. In Berlin hat sich das „Foodsharing“-Programm zu diesem Zweck gegründet. 300 Kühlschränke wurden seit 2012 im gesamten Stadtgebiet als „Fairteiler“ aufgestellt. Wer Lebensmittel übrig hat, kann sie in den Kühlschrank legen, wer welche benötigt, darf sie entnehmen.

„Foodsharing“ steht vor rechtlichen Hürden

Doch jetzt steht die Initiative „Foodsharing“ vor rechtlichen Hürden und es gibt Hygienebedenken gegen die öffentlich aufgestellten Kühlschränke. In anderen Städten wird das Prinzip, nach dem „Foodsharing“ handelt, als Weitergabe unter Privatleuten eingeordnet. In Berlin dagegen könnten die Betreiber des Kühlschranks als „Lebensmittelunternehmer“ eingeordnet werden. Ist das der Fall, sind die Spender, die Lebensmittel zur Verfügung stellen, einzeln zu überprüfen, wie Sabine Toepfer-Kataw erklärt. Die Berliner Staatssekretärin für Verbraucherschutz erklärt, dass das Gesetz vorsieht, dass jede Person, die Lebensmittel in Verkehr bringt, unabhängig davon ob gegen Geld, Spende oder umsonst, als Lebensmittelunternehmer anzusehen ist.

Wenn die Behörden jetzt die Initiative tatsächlich als Lebensmittelunternehmer einstufen, so müsste das gesamte Konzept geändert werden. Man müsse in Geschäftsräumen stehen, jede einzelne Spende und jeder Spender müssten penibel erfasst werden – von registrierten Verantwortlichen. Auf diese Mindestanforderungen hat sich die Berliner Lebensmittelaufsicht geeinigt.

Frank Bowinkelmann, Vorstand von „Foodsharing“, ist entsetzt. Werden diese Maßnahmen tatsächlich durchgesetzt, ist er sich sicher, dass das Projekt tot ist. Die Auflagen seien übertrieben und die Behörden halten sich nicht an die bisherigen Absprachen, so Bowinkelmann weiter. Man könne sogar den Eindruck gewinnen, „dass massiv gegen die Inititative vorgegangen wird“.

Gesundheitsgefahr durch „Foodsharing“ befürchtet

Die Behörden dagegen beteuern, die Menschen lediglich vor Missbrauch und Manipulationen zu schützen. So soll es Beschwerden darüber gegeben haben, dass Salz in einem Zuckerbehälter und umgekehrt in den Kühlschränken lag. Die Beschwerden stammten vor allem aus Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow. Bisher seien zwar noch keine Fälle von Lebensmittelvergiftungen vorgekommen, so Toepfer-Kataw, allerdings stellten die Kühlschränke „eine Einladung“ dar. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf zwei Fälle aus der Vergangenheit. Damals wurden Alkohol und Kekse mit Gift in der Öffentlichkeit verteilt. Diese Gefahr bestehe mit den öffentlichen Kühlschränken ebenfalls, da diese nicht beaufsichtigt würden.

Ausgenommen seien lediglich Kühlschränke auf privaten Grundstücken, auf denen ein geschlossener Personenkreis Lebensmittel teile. „Foodsharing“ selbst gab an, schnellstmöglich für einen sicheren Ablauf zu sorgen. Man wolle neue Putzpläne erstellen und Regeln aufstellen. Demnach sollen Schweinemett und Desserts mit rohen Eiern nicht mehr in den „Fairteiler“ gelegt werden. Dennoch empfindet Bowinkelmann die Ängste der Behörden als übertrieben, sie nehmen „absurde Züge“ an.

Quelle: Focus

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